LinkedInFacebookInstagramYoutube

Früherkennungsprogramme zu Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs

Die im Rahmen der beiden organisierten Früherkennungsprogramme Darmkrebs- und Gebärmutterhalskrebs durchgeführten Untersuchungen werden seit dem 1. Oktober 2020 elektronisch dokumentiert. Die verbindliche Datenerhebung ist erforderlich, um die Früherkennungsprogramme zukünftig auswerten und beurteilen zu können. Zentrale Elemente der organisierten Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (oKFE-RL) sind die regelmäßige Einladung der Versicherten durch die Krankenkassen, die Information der Patient:innen über die jeweiligen Untersuchungen, die personenbezogene Datenverarbeitung und den Datenschutz, Widerspruchsrechte sowie die Durchführung der eigentlichen Untersuchung.

Die Erbringung der Früherkennungs- und Abklärungsuntersuchungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ist künftig nur zulässig, wenn die Dokumentationsvorgaben der oKFE-RL erfüllt werden. Eine Aufstellung der zur Programmbeurteilung zu dokumentierenden Daten sind für das Programm zur Früherkennung von Darmkrebs in der Anlage III und für das Programm zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs in der Anlage VII enthalten.

Übermittlung der elektronischen Dokumentationen an die Datenannahmestelle der KV Berlin
Darmkrebsfrüherkennung nach oKFE-RL
Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung nach oKFE-RL