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Stirbt ein Praxisinhaber oder eine  -inhaberin oder wird infolge von Unfall oder Krankheit berufsunfähig, sollten sich die Angehörigen wegen der fortlaufenden Kosten für Miete und Personal umgehend darum bemühen, dass die Praxis weitergeführt wird. Existiert eine Generalvollmacht, haben die Hinterbliebenen Zugriff auf die Konten der Praxis und könnten davon die laufenden Kosten vorerst weiter bestreiten. Hilfreich ist für diesen Fall der Abschluss einer Praxisausfallversicherung.

Vorgehen im Todesfall

Fortführung der Praxis
Ausschreibung der Praxis
Generalvollmacht
Abrechnung vor dem Tod erbrachter Leistungen
Vertragskündigungen
Versicherungen