Die KV Berlin > Gremien, Kommissionen & Ausschüsse
Ausschüsse
In zahlreiche Entscheidungen des Vorstandes der KV Berlin fließen auch die Empfehlungen von Ausschüssen, Kommissionen und beratenden Fachausschüssen der Vertreterversammlung (VV) ein. Die Mitglieder werden durch die Vertreterversammlung gewählt oder durch den Vorstand berufen. Sie arbeiten ehrenamtlich.
Ausschüsse und ihre Aufgaben im Überblick
Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten
Dieses Gremium berät den Vorsitz der Vertreterversammlung (VV) bei der Ausübung seiner Aufgaben gegenüber dem Vorstand der KV Berlin. Dabei geht es in erster Linie um die Unterstützung bei dienstrechtlichen Aufgaben wie zum Beispiel den Abschluss von Arbeitsverträgen des Vorstandes. Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten wird vom VV-Vorsitz direkt oder aus der VV heraus beauftragt, sich mit einem bestimmten, zumeist konflikthaften Thema zu befassen und Empfehlungen zu geben. Diskretion und Verschwiegenheit hat in diesem Ausschuss oberste Priorität.
Bereitschaftsdienstkommission
Die Bereitschaftsdienstkommission berät den Vorstand der KV Berlin bei der Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD), der die Arbeit der Leitstelle in der KV Berlin, den fahrenden Bereitschaftsdienst und die KV-Notdienstpraxen umfasst. Zudem bringt die Kommission Vorschläge zur Änderung der Bereitschaftsdienstordnung ein, die durch die Vertreterversammlung beschlossen wird.
Compliance-Ausschuss
Mit einer Compliance-Leitlinie und einer für Compliance zuständigen Person, die überprüft, ob die Strukturen der KV rechtssicher sind, sowie Beschwerden und Hinweise zu möglichem Fehlverhalten entgegennimmt, möchte die KV Berlin eine integre Unternehmenskultur etablieren. Die oberste Kontrollinstanz bildet der Compliance-Ausschuss. Dieser überwacht im Auftrag der Vertreterversammlung den KV-Vorstand bei der Wahrnehmung seiner Compliance-Verantwortung. Wenn zum Beispiel der Verdacht besteht, dass ein Mitglied des Vorstands oder der VV gegen Regeln verstoßen hat, geht der Ausschuss dem Verdacht nach und klärt den Sachverhalt auf.
Disziplinarausschuss
Sollte der Vorstand der KV Berlin feststellen, dass ein Mitglied aus dem KV-Bezirk gegen seine vertragsärztlichen Pflichten verstoßen hat, kann er ein Disziplinarverfahren beim Disziplinarausschuss beantragen. Dieser prüft den Sachverhalt und erlässt gegebenenfalls Sanktionen. Diese reichen von Verwarnungen und Verweisen über Geldbußen bis hin zum zeitweiligen Ruhen der Zulassung. Der Disziplinarausschuss wird von der Vertreterversammlung eingesetzt.
Haushalts- und Finanzausschuss
Dieses Gremium berät den Vorstand der KV Berlin in sämtlichen finanziellen und haushalterischen Belangen. Seine Hauptaufgabe besteht darin, über den vom Vorstand jährlich erstellten Voranschlag zum Haushaltsplan zu beraten, ihn zu prüfen und der Vertreterversammlung eine abschließende Empfehlung zu erteilen. Der Haushalts- und Finanzausschuss berät die Vertreterversammlung bei der Feststellung und Kontrolle der Jahresrechnung sowie in Grundstücksangelegenheiten gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 der Satzung.
Honorarverteilungsausschuss
Jede inhaltliche Änderung zum Honorarverteilungsmaßstab muss im Honorarverteilungsausschuss besprochen werden. Dieses beratende Gremium gibt auch sein Votum darüber ab, unter welcher Maßgabe der Vorstand der KV Berlin mit den Krankenkassen die jährliche Gesamtvergütung aushandeln soll.
Plausibilitätsausschuss
Im Rahmen der Quartalsabrechnung prüft die KV Berlin, ob die von der Ärztin oder dem Arzt eingereichten Leistungen tatsächlich erbracht wurden. Sollte es bei einer Abrechnung zu Ungereimtheiten kommen, befasst sich der Plausibilitätsausschuss damit. Dieser gibt dem Vorstand der KV Berlin ein Votum darüber ab, ob der betreffende Honorarbescheid zum Beispiel abgeändert und Honorar zurückgefordert werden sollte. Die Entscheidung darüber obliegt dann dem Vorstand.
Ausschuss Satzung und Geschäftsordnung
Bei einer beabsichtigten Änderung der Satzung der KV Berlin tritt der Ausschuss Satzung und Geschäftsordnung beratend hinzu. Die Satzung einschließlich aller Änderungen wird von der Vertreterversammlung beschlossen. Sie ist anschließend der Senatsgesundheitsverwaltung als Aufsichtsbehörde vorzulegen.
Widerspruchsstelle
Die Widerspruchsstelle besteht aus fünf Mitgliedern, die von der Vertreterversammlung gewählt werden. Wählbar sind KV-Mitglieder oder im Arzt- bzw. Psychotherapeutenregister eingetragene Nichtmitglieder. Getagt wird turnusgemäß in nichtöffentlichen Sitzungen. Die Mitglieder der Widerspruchsstelle entscheiden unabhängig und sind an Weisungen nicht gebunden. Grundlage der Tätigkeit der Widerspruchsstelle ist ihre Verfahrensordnung. Die Widerspruchsstelle entscheidet über Widersprüche gegen Verwaltungsakte, die von der KV Berlin erlassen wurden. Sie ist zum Beispiel nicht zuständig für Entscheidungen der Zulassungsgremien oder in der Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Die Widerspruchsstelle entscheidet in der Sache und erlässt den Widerspruchsbescheid. Gegebenenfalls erfolgt im Widerspruchsbescheid eine Entscheidung über die Erstattung von Anwaltskosten. Wenn das Widerspruchsverfahren erfolglos geblieben ist, erhebt die Widerspruchsstelle eine Gebühr von 100 Euro, die im Widerspruchsbescheid festgesetzt wird. Dies betrifft Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsakte, die ab dem 01.07.2019 erlassen wurden, und ist in der Gebührenordnung der KV für besonders aufwendige Verwaltungsverfahren geregelt.
Weitere Informationen:Widerspruchsverfahren bei der KV Berlin