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Service-Center der KV Berlin

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Sollen Praxen von Vertragsärzt:innen oder Vertragspsychotherapeut:innen in einem zulassungsbeschränkten Bezirk nachbesetzt werden und stimmt der Zulassungszuschuss jeweils der Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens gemäß § 103 Abs. 3a und 4 SGB V zu, muss die KV Berlin auf Antrag des/der Vertragsarztes/-ärztin diesen Vertragsarztsitz ausschreiben.

Der Antrag auf Ausschreibung sollte möglichst 12-15 Monate im Vorfeld an die KV gerichtet werden, damit eine nicht angreifbare Nachfolgezulassung erfolgen und die Praxis ohne Unterbrechung weiterlaufen kann.

Gibt es mehrere Bewerbungen auf einen Arztsitz, entscheidet der Zulassungsausschuss unter anderem nach folgenden Kriterien:

  • berufliche Eignung
  • familiäre Bindung des Praxisbewerbers oder der Praxisbewerberin (Ehegatte oder Kind)
  • Tätigkeit als Jobsharing-Partner / Jobsharing-Angestellter des bisherigen Vertragsarztes oder der bisherigen Vertragsärztin, soweit die Tätigkeit drei Jahre besteht 
  • Dauer der ärztlichen Tätigkeit
  • Dauer der Facharztanerkennung
  • Approbationsalter
  • Eintrag auf der Warteliste des Arztregisters 
  • bei einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG): Einverständnis der Partner

Auch wenn es bereits eine favorisierte Nachfolger oder eine Nachfolgerin für die Praxis gibt, entscheidet der Zulassungsausschuss anhand dieser Kriterien, ob eine Praxisübergabe und anschließende Zulassung erfolgen kann.

Vorbereitung der Praxisabgabe

Bitte denken Sie an Ihre berufsrechtliche Pflicht, Patientenunterlagen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufzubewahren sowie den Patient:innen auf Verlangen Einsicht zu gewähren (§ 10 BO-Ä). Es empfiehlt sich daher, bei Praxisabgabe die Aufbewahrung der Patientenunterlagen frühzeitig zu regeln. 

Bitte informieren Sie hierzu auch rechtzeitig Ihre Patient:innen. Ihnen stehen dazu zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, beispielsweise:

  • Aufsteller in der Praxis
  • Hinweis auf Ihrer Website 
  • Information per E-Mail
  • Hinweis am Praxisschild
  • Auslage von Handzetteln im Rezeptionsbereich
  • Besprechen des Anrufbeantworters, die Bandansage kann auch noch nach der Praxisübergabe bestehen bleiben

Tipp: Um die Praxisabgabe zu erleichtern und Praxisnachfolger:innen bei der Einarbeitung in den neuen Praxisalltag zu unterstützen, können sich ehemalige Praxisinhaber:innen als Entlastungsassistent:innen anstellen lassen. Mehr Infos

Praxisnachfolge im offenen Planungsbereich

Im Gegensatz zum gesperrten Planungsbereich ist eine Nachfolge im offenen Planungsbereich ohne eine förmliche Ausschreibung möglich. Wenn ein Praxisabgebender auf seine Zulassung verzichtet, erhält der favorisierte Nachfolger die Zulassung, nachdem sich beide über den Praxisverkauf geeinigt haben.