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18.12.2024

Ab 1. Januar 2025: Kostenpauschale steigt

Sozialpsychiatrie-Vereinbarung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Ab Januar 2025 erhöht sich die Vergütung der sozialpsychiatrischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen um 3,85 Prozent.

Im Sommer 2024 haben KBV und der GKV-Spitzenverband vereinbart, die sozialpsychiatrische Behandlung von Kindern und Jugendlichen ab dem kommenden Jahr höher zu vergüten. Nun wurde der Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) zum 1. Januar 2025 angepasst.

Ab Januar 2025 erhöht sich die Vergütung der sozialpsychiatrischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen um 3,85 Prozent. Die Anpassung entspricht dabei der Erhöhung des Orientierungswertes für 2025. Die Kostenpauschale für besondere Maßnahmen zur Verbesserung der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen ist in der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung geregelt.

Hierfür rechnen teilnehmende Ärzt:innen – ergänzend zu den nach EBM abrechnungsfähigen Leistungen – die Kostenpauschale 88895 je Behandlungsfall ab. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der Anzahl der Behandlungsfälle pro Quartal: Beim ersten bis zum 350. Behandlungsfall sind es ab Januar 213 Euro – aktuell 205,10 Euro – und ab dem 351. Behandlungsfall 159,75 Euro – derzeit 153,83 Euro. 

Hintergrund

Im Juli 2024 einigten sich KBV und GKV-Spitzenverband, die Kostenpauschale 88895 für die Jahre 2025, 2026 und 2027 um die jeweilige Steigerungsrate des Orientierungswertes anzupassen. Ab 2028 wird jährlich geprüft, wie eine Anpassung der Kostenpauschale erfolgen soll.


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