LinkedInInstagramYoutube

Zurück

20.12.2024

Mehrere Änderungen im EBM zum 1. Januar 2025

EBM

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

Beschluss Bewertungsausschuss

 

Der Bewertungsausschuss hat verschiedene Anpassungen, unter anderem zur Beobachtung und Betreuung nach subkutaner Injektion von Trastuzumab, zum 1. Januar 2025 beschlossen.

In seiner 741. Sitzung beschloss der Bewertungsausschuss (BA) mehrere Anpassungen, die zum 1. Januar 2025 wirksam werden. So beinhaltet der Beschluss Änderungen zur Beobachtung und Betreuung nach subkutaner Injektion von Trastuzumab (Teil D). Zudem wurden für die Zuschläge zur Förderung der Ambulantisierung eine klarstellende Ergänzung in der Präambel zum Anhang 2 zum EBM aufgenommen – ebenso Teil D.

Die Änderungen zum 1. Januar 2025 im Überblick:

  • GOP 01510 bis 01512: Streichung der Betreuung nach subkutaner Injektion von Trastuzumab als Leistungsinhalt
  • Präambel zum Anhang 2: Aufnahme ergänzender Regelungen für Zuschläge zur Förderung der Ambulantisierung
  • GOP 01912: Anpassung des Zeitraums für die Kontrolluntersuchung nach einem durchgeführten Schwangerschaftsabbruch

Alle Änderungen entnehmen Sie bitte dem BA-Beschluss


Haben Sie an alles gedacht?

Wir freuen uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe folgender Informationen und Dokumente:

  • Anschreiben in PDF
  • Lebenslauf in PDF (mit Angaben zu vollständigem Bildungsweg, bisherigem Berufsweg, Kenntnissen und Erfahrungen)
  • Zeugnisse in PDF
  • Gehaltsvorstellung
  • die Kennziffer der Ausschreibung
  • nächstmöglicher Eintrittstermin
  • bei Bewerbung auf mehrere Stellen: bitte Hinweis im Anschreiben mit Angabe der Kennziffer

Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen sind das A und O. Sie helfen uns damit, ein möglichst realistisches Bild von Ihnen sowie von Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten zu erhalten.


Die KV Berlin erhebt Ihre Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens und der Erfüllung vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und –verarbeitung ist für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.