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20.12.2024

Aussetzung des Genehmigungsvorbehalts bei stationärer Krankenhausbehandlung

Bürokratieabbau

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Berliner Krankenhausgesellschaft und einige Krankenkassen/-verbände sprechen sich für übergangsweises Aussetzen des Genehmigungsvorbehalts für Krankenhausbehandlungen ab 1. Januar 2025 aus.

Die vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg hat im Namen der Ersatzkassen, BIG direkt gesund (inklusive IKK classic, IKK Südwest, IKK-Die Innovationskasse und IKK gesund plus), Knappschaft Regionaldirektion Cottbus und SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse erklärt, dass ab dem 01. Januar 2025 übergangsweise die stationäre Krankenhausbehandlung ohne ihre vorherige Genehmigung und ohne Anforderung von Kurzberichten ermöglicht wird. Die Berliner Krankenhausgesellschaft hat dem zugestimmt. 

Die Versicherten der beteiligten Krankenkassen benötigen für eine Krankenhauseinweisung nur eine gültige eGK und die Krankenhauseinweisungsverordnung.

Bereits seit dem 1. Juni 2021 können Versicherte der AOK Nordost ohne Genehmigungsvermerk der Krankenkasse auf der Verordnung (Muster 2) zur Behandlungsaufnahme in allen Berliner Krankenhäusern vorstellig werden. Diesem Verfahren haben sich nun auch die oben genannten Krankenkassen angeschlossen. 


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