4. Änderungs- und Ergänzungsvereinbarung vom 25.10.2018 zur Vereinbarung vom 09.01.2018 zur Bereinigung der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (MGV) aufgrund der HzV-Verträge der Ersatzkassen mit dem BDA und der HÄVG
sowie Vereinbarung zur KV-übergreifenden Bereinigung der…
5. Änderungs- und Ergänzungsvereinbarung vom 05.04.2019 zur Vereinbarung vom 09.01.2018 zur Bereinigung der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (MGV) aufgrund der HzV-Verträge der Ersatzkassen mit dem BDA und der HÄVG
sowie Vereinbarung zur KV-übergreifenden Bereinigung der…
6. Änderungsvereinbarung vom 04.06.2021 zur Vereinbarung zur Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung nach § 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V zwischen der KV Berlin und dem vdek für die BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK (ohne TK), mit Wirkung zum 01.10.2019, 01.01.2020, 01.04.2021
7. Änderungsvereinbarung vom 18.01.2022 zur Vereinbarung zur Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung nach § 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V zwischen der KV Berlin und dem vdek für die BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK (ohne TK), mit Wirkung zum 01.04.2022
8. Änderungsvereinbarung vom 22.06.2022 zur Vereinbarung zur Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung nach § 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V zwischen der KV Berlin und dem vdek für die BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK (ohne TK), mit Wirkung zum 01.07.2022
Vereinbarung zur Förderung der wirtschaftlicheren Verordnung von Blutzuckerteststreifen gemäß § 84 Abs. 1 Satz 5 SGB V zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost; gültig ab 01.01.2013
Rundschreiben vom 06.02.2013: Vereinbarung zur Förderung der wirtschaftlicheren Verordnung von Blutzuckerteststreifen zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost, gültig ab 01.01.2013
Vertrag vom 04.04.2019 über die Kostenerstattung einer Stundenpauschale am Checkpoint BLN zwischen der KV Berlin und der Schwulenberatung Berlin gGmbh; gültig ab 01.04.2019
Vereinbarung vom 23.03.2009 über die Erstattung von Sachkosten für Dauerkatheter und Ventile
zwischen der KV Berlin und den Verbänden der Krankenkassen; gültig ab 01.04.2009
Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Erstattung von Sachkosten für Dauerkatheter und Ventile gemäß §83 SGB V vom 01.04.2009 zwischen der KV Berlin und den Verbänden der Krankenkassen; gültig 27.07. - 31.12.2015
Übergangsregelung für Abschlagszahlungen zur Vereinbarung über die Erstattung von Sachkosten für Dauerkatheter und Ventile zwischen der KV Berlin und den Verbänden der Krankenkassen; gültig ab 01.04.09
Vereinbarung vom 14.01.2013 über die Erstattung von Sachkosten für Dauerkatheter und Ventile zwischen der KV Berlin und der Postbeamtenkasse; gültig ab 01.01.2013
Vereinbarung vom 15.04.2011 zur Umsetzung der Vereinbarung zur Finanzierung der bei den Vertragsärzten entstehenden Kosten im Rahmen der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte - Finanzierung der Lesegeräte zwischen der KV Berlin und der vdek, AOK, BKK, BIG direkt gesund, Knappschaft; gültig…
Protokollnotiz vom 07.09./29.09.2011 zur Vereinbarung vom 15.04.2011 zur elektronischen Gesundheitskarte - Finanzierung der Lesegeräte zwischen der KV Berlin und der vdek, AOK, BKK, BIG direkt gesund, Knappschaft; gültig ab 01.08.2011
Vereinbarung vom 18.12.2008 über den Pro-Statione-Bedarf für Erste-Hilfe-Stellen zwischen der KV Berlin und den Verbänden der Krankenkassen; gültig ab 01.01.2009
Vertrag vom 03.11.1983 über die ärztliche Betreuung der heilfürsorgeberechtigten Angehörigen des Polizeivollzugsdienstes im Land Berlin vom 3. November 1983 zwischen der KV Berlin und dem Polizeipräsident; gültig ab 01.10.1982
Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag über die ärztliche Betreuung der heilfürsorgeberechtigten Angehörigen des Polizeivollzugsdienstes im Land Berlin vom 3. November 1983 sowie der Vertragsergänzung vom 14. Juni 1989 zur Einführung und Verwendung von Krankenversichertenkarten für Auszubildende im…
Vertrag vom 14.03.2022 über die ärztliche Betreuung der heilfürsorgeberechtigten Angehörigen des Polizeivollzugsdienstes im Land Berlin vom 3. November 1983 zwischen der KV Berlin und dem Polizeipräsident; gültig ab 01.01.2022