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13.05.2021

Aufhebung der Priorisierung trifft Berliner Praxen unvorbereitet

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Dörthe Arnold
Pressesprecherin / Leiterin Kommunikationsabteilung KV Berlin

Das Chaos ist vorprogrammiert

Die heutige Ankündigung der Senatsverwaltung für Gesundheit, ab dem kommenden Montag die Priorisierung für alle verfügbaren Corona-Impfstoffe in den Arztpraxen aufzuheben, trifft die Berliner Praxen unvorbereitet. „Zu diesem Vorgehen hat es mit uns im Vorfeld leider keine Absprache gegeben. So war eine rechtzeitige Information der KV Berlin gegenüber den Praxen nicht möglich, die nunmehr ab Montag mit einem noch größeren Ansturm impfinteressierter Berlinerinnen und Berliner rechnen müssen“, heißt es seitens des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin. Dabei habe sich an der Situation in den Praxen nichts geändert: Noch immer gibt es dort nicht ausreichend Impfstoff, sodass selbst prioritär zu impfende Personen bislang nicht umfassend geimpft werden können. „Der von der Politik angekündigte ‚Ketchup-Effekt‘, wonach in absehbarer Zeit sehr viel mehr Impfstoff zur Verfügung steht, ist bislang nicht eingetreten.“

Aus KV-Sicht wäre es hilfreich gewesen, den niedergelassenen Bereich vorab in die Überlegungen einzubeziehen, auch vor dem Hintergrund, dass in Berlin gerade erst die Priorisierungsgruppe 3 geöffnet wurde und sehr viele Menschen – auch mit chronischen Erkrankungen – noch keine Impfung erhalten haben. Vor diesem Hintergrund rät die KV Berlin den Praxen, auch weiterhin an den Kriterien wie Alter, Vorerkrankung und Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen festzuhalten. 

Inwiefern dies allerdings angesichts der Verkündung des Senats den Impfwilligen in den Praxen noch vermittelbar ist, sei die große Frage. „Mit der kurzfristigen Aufhebung der Priorisierung weckt der Berliner Senat falsche Erwartungen bei den Berlinerinnen und Berlinern und provoziert damit das Chaos in den Praxen. Die Frage der Impfpriorisierung darf nicht zum Wahlkampfthema gemacht werden, sondern hat wohlüberlegte sachliche Hintergründe“, heißt es abschließend aus der KV.