Berliner Praxen erreichen weiteren Impfmeilenstein
Das Impfen in der ambulanten Versorgung hat einen weiteren Meilenstein erreicht. Seit Ostern wurden in den Berliner Vertragsarztpraxen schon weit mehr als eine halbe Million Menschen gegen Covid-19 geimpft – rund 63.000 Personen haben bereits ihre Zweitimpfung erhalten. Die Impfzahlen haben sich in den vergangenen sieben Wochen stetig erhöht, allerdings immer abhängig von der zur Verfügung gestellten Impfstoffmenge.
„Insgesamt können wir mit dem Impfstart in den Berliner Vertragsarztpraxen sehr zufrieden sein. An dieser Stelle geht unser Dank an alle Haus- und Fachärzte, die sich bisher am Impfen beteiligen und damit einen enorm wichtigen Beitrag bei der Bewältigung der Pandemie leisten“, heißt es seitens des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin. „Es ist toll zu sehen, wie sich Ärzte und Praxispersonal für ihre Patienten engagieren und zusätzlich dazu auch noch für Menschen da sind, die eigentlich nicht zu ihren Bestandspatienten zählen.“ So hätten viele Praxen Wartelisten angelegt, um Interessierten ein Impfangebot machen zu können, sobald sich freie Termine ergeben oder ausreichend Impfstoff geliefert wird.
Der KV Berlin ist klar, dass die aktuelle Situation in den Praxen eine große Belastung darstellt und vor allem der Ansturm Impfwilliger kaum zu bewältigen ist. Umso wichtiger sei es, dass die ab Juni in Aussicht gestellten Impfstoffmengen auch in den Praxen ankommen – vor allem vor dem Hintergrund, dass für den 7. Juni die bundesweite Aufhebung der Priorisierung angekündigt wurde. „Hier wollen wir nicht das nächste Durcheinander erleben, nachdem es bereits in der vergangenen Woche bei den Patienten und auch in den Praxen jede Menge Verwirrung gegeben hat, nachdem der Berliner Senat für unsere Stadt eine Aufhebung der Priorisierung vorweggenommen hat, die eigentlich keine war“, heißt es weiter.
Positiv bewertet die KV Berlin die gestrige Entscheidung des Bundestages im Rahmen der Änderung des Infektionsschutzgesetzes, dass es für die Praxen keine Pflicht geben soll, für alle Interessierten nachträglich die Impfungen in einen digitalen Impfausweis einzutragen. Demnach müssen die Praxen nur bei den Patienten aktiv werden, die auch in der eigenen Praxis geimpft wurden.
Hinweis an die Medien:
Bitte beachten Sie auch das KV-Impfbarometer auf unserer Website, das wir regelmäßig aktualisieren.