COVID-19-Schutzimpfung ist auch in Berlin jetzt Kassenleistung
Nachdem die COVID-19-Schutzimpfung nicht mehr vom Bund übernommen wird, ist die Impfung rückwirkend zum 8. April in Berlin zur Kassenleistung geworden. Grundlage dafür ist die kürzlich geschlossene Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin sowie den Krankenkassen und Krankenkassenverbänden in Berlin über eine entsprechende Vergütung der Ärzt:innen. Für die impfenden Praxen gilt nunmehr eine Vergütung in Höhe von 15 Euro je Impfung. Damit haben sich die Vertragspartner:innen in Berlin an den bereits bundesweit erzielten Einigungen orientiert.
„Es ist gut, dass wir mit den Krankenkassen endlich eine Einigung erzielt haben – im Interesse der Berliner Bevölkerung und unserer Mitglieder, den Ärztinnen und Ärzten in der ambulanten Versorgung. Wir haben seit Dezember vergangenen Jahres auf diesen Abschluss warten müssen. Auch wenn wir uns bei der Vergütung des Mehraufwands mehr finanzielle Unterstützung für unsere Mitglieder versprochen haben, da mit der COVID-19-Impfung mehr Aufklärung verbunden ist und Bestellverfahren und Impfdokumentation umfangreicher sind, sind wir am Ende zufrieden, dass wir ein Ergebnis haben“, heißt es seitens des Vorstands der KV Berlin.