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25.05.2023

Kurs gegen ambulantes System wird fortgesetzt

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Dörthe Arnold
Pressesprecherin / Leiterin Kommunikationsabteilung KV Berlin

KV Berlin empört über Vorhaben der Regierungsparteien

„Der Gesetzgeber setzt seinen Kurs fort, das ambulante System weiter zu schädigen und gegen die Wand zu fahren“, reagiert der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin mit Empörung auf den gestern im Gesundheitsausschuss des Bundestages beschlossenen Änderungsantrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zum Pflegegesetz. Dass dieser den Notaufnahmen in den Krankenhäusern künftig ermöglichen soll, Patient:innen mit dringlichen oder nicht dringlichen Beschwerden ausschließlich an die Notdienstpraxen abzugeben und eine Weiterleitung an die Praxen in der Regelversorgung nicht mehr erlaubt wird, komme einem Affront gegenüber den niedergelassenen Kolleg:innen gleich.

„Hier wird bereits heute ein realitätsfremdes Wunschdenken organisiert, das den Boden für die geplante Reform der Notfallversorgung bereitet, in dem die seitens der Regierungskommission geforderte 24/7 Bereitschaft der ambulanten Notfallversorgung zementiert wird“, heißt es weiter. Dadurch, dass nur noch an die Notdienstpraxen überwiesen werden darf, werde einerseits unsachgemäßer Druck auf die ambulanten Strukturen aufgebaut, Notdienstpraxen 24/7 zu gewährleisten. Die Folge wäre, dass die Versorgung der Patient:innen in der Regelversorgung nicht mehr gewährleistet werden kann. Anderseits werde den Kliniken Tür und Tor für die ambulante Notfallversorgung inklusive der Vergütung ambulanter Leistungen geöffnet.

„Das ist der nächste Beleg für die Missachtung der ambulanten Versorgungsstrukturen und deren Akteure, der in Inhalt und Stil nur noch als Kampfansage gegenüber der ambulanten Versorgung betrachtet werden kann. Statt die Patientenströme sachgemäß zu steuern, wird dieser politische Irrweg dazu führen, dass künftig jeder Patient ins Krankenhaus läuft, da er dort – am Ende auch ohne ein Notfall zu sein – behandelt wird. Das führt die ursprüngliche Idee der Notfallreform sehenden Auges ad absurdum“, heißt es abschließend.