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23.07.2024

Was ist dem BMG Kindergesundheit wert?

Kontakt

Isabel Merchan Casado
Pressesprecherin
030 / 31003 – 956

Immunisierung gegen RSV

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit Kurzem, alle Neugeborenen und Säuglinge präventiv mit einer Immunisierung vor dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) zu schützen. Bei RSV handelt es sich um eine schwere Atemwegserkrankung, die lebensbedrohlich oder sogar tödlich für Kinder im Säuglingsalter verlaufen kann. Dieses Virus ist nahezu alljährlich in den Wintermonaten auch dafür verantwortlich, dass Rettungsstellen und Kinderkliniken überlastet sind. Gegen eine Infektion mit RSV empfiehlt die STIKO daher nun eine Prophylaxe mit einem Medikament in Form eines monoklonalen Antikörpers, das ähnlich wie eine Schutzimpfung wirkt. Fachlich unterstützen Kinderärztinnen und Kinderärzte sowie die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin diese passive Immunprophylaxe. Kritik übt die KV Berlin aber an der unklaren Finanzierung dieser Leistung.

Die ersten zu immunisierenden Kinder sind die zwischen diesen April und September geborenen Säuglinge. Ihnen soll die Prophylaxe flächendeckend vor dem Beginn der saisonalen Infektionszeit im Oktober verabreicht werden. „Neugeborene und Säuglinge vor schweren Atemwegserkrankungen zu schützen, ist natürlich richtig und notwendig. Eine solche Vorbeugung fordern Kinderärztinnen und Kinderärzte seit langem“, sagt Dr. Burkhard Ruppert, Vorstandsvorsitzender der KV Berlin. „Die Prophylaxe muss aber dem massiven Aufwand entsprechend bezahlt werden. Das Bundesgesundheitsministerium setzt hier völlig falsche Signale.“ 

Das Bundesgesundheitsministerium regelt die RSV-Immunisierung mittels einer Rechtsverordnung und darin auch die Honorierung über die Versichertenpauschale für die zu immunisierenden Kinder, ohne allerdings zusätzliches Geld dafür einzustellen. Nicht eingerechnet ist dabei, dass bei der RSV-Prophylaxe nicht nur die Gabe des Medikamentes anfällt, sondern auch eine erhebliche und zeitintensive Beratungsarbeit der Kinderärztinnen und Kinderärzte gegenüber den Eltern. 

„Die Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums ignoriert die Impf- und Beratungsarbeit der Ärztinnen und Ärzte und bezieht diese nicht in die Vergütung ein. Das geht nicht“, macht Dr. Burkhard Ruppert deutlich. „Man kann die Versichertenpauschale nicht mit immer mehr Leistungen füllen. Es steht zu befürchten, dass zukünftig immer mehr Leistungen in der Versichertenpauschale eingestellt werden, ohne finanziell nachzulegen. Dieses aktuelle Beispiel höhlt die Entbudgetierung im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin und bei allen zukünftigen Fachgruppen, die entbudgetiert werden, komplett aus.“ 

Bei der RSV-Prophylaxe handele es sich zudem um eine Präventionsleistung, diese seien üblicherweise extrabudgetär vergütet. „Wir brauchen beim Thema Vergütung dringend eine Veränderung der Rechtsverordnung. Die Gesundheit von Kindern ist wertvoll und sollte dem Bundesgesundheitsministerium etwas wert sein“, betont Dr. Burkhard Ruppert.