LinkedInFacebookInstagramYoutube

Zurück

17.10.2023

Petition zur Rettung der ambulanten Versorgung

Aktion PraxenKollaps

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


 

 

Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Praxisteams und Patient:innen sind aufgerufen, die Petition zur Rettung der ambulanten Versorgung mit ihrer Unterschrift zu unterstützen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat eine Petition zur Rettung der ambulanten Versorgung beim Deutschen Bundestag eingereicht und ruft dafür zu Unterschriften auf. Damit das Thema im zuständigen Ausschuss des Bundestages Gehör findet, braucht es mindestens 50.000 Unterschriften. 

Mit der Petition wird gefordert, die Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung zu verbessern. Die Sicherstellung dieser Gesundheitsversorgung stehe auf dem Spiel. Wörtlich heißt es in der Petition: „Die wohnortnahe, flächendeckende und qualitativ hochwertige ambulante Versorgung rund um die Uhr war ein Wert, der unser Land ausgezeichnet hat und den die Bürgerinnen und Bürger schätzten. Jetzt aber stehen die Praxen vor dem Kollaps, sie arbeiten bis zum Anschlag und ihre Kräfte gehen zur Neige."

So können Praxen die Petition unterstützen:
•  Informieren Sie Ihre Patient:innen über die Protestaktionen. 
•  Legen Sie die Unterschriftenlisten in Ihrer Praxis aus.
•  Hängen Sie die bereitgestellten Info-Plakate aus. 
•  Binden Sie auch Ihr Praxispersonal mit ein. Geben Sie Infomaterial zur Kommunikation mit den Patient:innen an die Hand. 
•  Teilen Sie die Petition auf Ihren Social-Media-Kanälen oder Ihrer Praxis-Website, sobald die Petition auch online zur Verfügung steht.

Infomaterial für das Wartezimmer

•  Unterschriftenliste
•  Praxisaushang mit Informationen zur Petition
•  Praxisaushang mit Aufruf zum Unterschreiben der Petition
•  Hinweise zur Datenverarbeitung (bei Rückfragen von Patient:innen) 

So reichen Sie die Unterschriftenlisten ein

Ausgefüllte Unterschriftenlisten müssen vor Ablauf der Mitzeichnungsfrist an den Petitionsausschuss geschickt werden.
•  per Post: 
   Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
   Platz der Republik 1
   11011 Berlin

•  als Scan per E-Mail:

•  per Fax: 030 227-36053

Bitte beachten: Die Mitzeichnungsfrist steht aktuell noch nicht fest. Sobald der Petitionsausschuss die Petition geprüft und im Internet veröffentlicht hat, kann sie auch online unterzeichnet werden. Ab diesem Zeitpunkt gilt eine Mitzeichnungsfrist von vier Wochen. Wir werden Sie bzgl. der Frist informieren.