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17.07.2024

Anpassungen bei DiGA

EBM

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Bei den digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) hat der Bewertungsausschuss (BA) mehrere Anpassungen zum 1. Juli beschlossen.

Die digitale Gesundheitsanwendung „Kranus Lutera“, die im April in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen wurde, ist nun berechnungsfähig. Dazu wurde der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) angepasst. 

Für die DiGA wird die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 01478 als Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und Auswertung in den EBM-Abschnitt 1.4 aufgenommen. Die GOP ist einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig. Hausärzte, Internisten ohne Schwerpunkt, Nephrologen, Neurologen und Urologen können diese GOP abrechnen. Die DiGA wird zur Behandlung von Blasenentleerungsstörungen bei Männern eingesetzt.

Weitere Anpassungen

Ebenfalls zum 1. Juli hat der BA Anpassungen bezüglich der DiGA „companion patella“ beschlossen. Hier wurde das Höchstalter der Patienten angepasst. Die Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA wird durch die GOP 01477 abgerechnet.

Eine weitere Anpassung gibt es bei der GOP 02344 für prekutane Biopsie. Diese GOP wird in die meisten Fachgruppenkapitel des EBM aufgenommen und dient zur Klarstellung der zur Abrechnung befugten Fachgruppen.