KV Berlin besorgt um Patientensicherheit
Wie die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin erfahren hat, wurde die Berliner Feuerwehr von der Innenverwaltung beauftragt, ab heute nur noch dann Krankentransporte zu übernehmen, wenn Krankentransportunternehmen gegenüber der Feuerwehr darstellen, dass ein Transport nicht eigenständig durchgeführt werden kann. „Die Frage, was mit Patientinnen und Patienten passiert, die erkrankt, aber nicht in der Lage sind, einen Krankentransport für sich zu organisieren und entsprechende Unternehmen zu kontaktieren, bleibt damit weiterhin unbeantwortet. Das sind etwa 80 Prozent der 17.000 Patientinnen und Patienten, für die im Rahmen der Tätigkeit des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes jährlich Krankentransporte vermittelt wurden. Wir machen uns große Sorgen um die Patientensicherheit. Das Kompetenzgerangel hinter den Kulissen nimmt immer groteskere Züge an“, heißt es seitens des Vorstands der KV Berlin.
Noch einmal zur Genese: Die KV Berlin hat bereits Ende 2022 die Krankenkassen und die Innenverwaltung darüber informiert, dass sie die bisher freiwillige Vermittlung von Krankentransporten, die sich aus der direkten Tätigkeit des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes ergibt, einstellen muss (geschehen am heutigen 30. Januar) – mit der Bitte um zeitnahe Klärung, wohin die Versicherten, die einen Krankentransport benötigen, weitergeleitetet werden können. Die stetig gestiegene Zahl von Vermittlungen und der hohe organisatorische Aufwand bei der Suche haben dazu geführt, dass das medizinisch ausgebildete Fachpersonal in der KV-Leitstelle nur noch eingeschränkt zur Entgegennahme der Anrufenden mit akuten gesundheitlichen Beschwerden zur Verfügung stehen konnte.
„Bis heute gibt es keine Entscheidung, obwohl mit einer zentralen Leitstelle zur Vermittlung von Krankentransporten bereits eine Lösung auf dem Tisch liegt. Wir können hier nur wiederholt an die Politik appellieren, sich nicht weiterhin die Verantwortung zuzuschieben, sondern zu handeln. In diesem Zusammenhang würden wir es grundsätzlich begrüßen, wenn die Kompetenzen im Bereich Rettungsdienst, Krankentransporte sowie der stationären und ambulanten Versorgung in einer Senatsverwaltung zusammengefasst werden, weil die bisherige Abgrenzung eher kontraproduktiv ist, wie man aktuell sieht“, heißt es weiter.
Bis eine zentrale Vermittlungsstelle in Betrieb ist, wird die KV Berlin Patient:innen, denen im Rahmen des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes die Notwendigkeit für eine Behandlung im Krankenhaus attestiert wird, darüber informieren, ihren Krankentransport selbst zu organisieren. Bei Patient:innen, die dazu nicht in der Lage sind, wird die KV die Einsatzdaten an die Feuerwehr übermitteln. Bei Patient:innen in Pflegeheimen wird die KV die Pflegeheime informieren, den Krankentransport zu organisieren. Um eine unnötige Belastung der Feuerwehr zu vermeiden, wird die KV Berlin in allen Fällen, in denen Angehörige verfügbar sind, die einen Krankentransport organisieren können, Verordnungen von Krankentransporten weiterhin ausstellen und die Angehörigen bitten, sich selbst um den Krankentransport zu kümmern. Diese Regelung bezieht sich auf entsprechend schwer und akut erkrankte Patient:innen in der Häuslichkeit.