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03.07.2023

KV Berlin kritisiert „Schnellschuss“ des BMG

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Dörthe Arnold
Pressesprecherin / Leiterin Kommunikationsabteilung KV Berlin

Einlösung des E-Rezepts über die eGK – viele Berliner Praxen sind noch nicht vorbereitet

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin kritisiert auf das Schärfste die Vorgehensweise des Bundesgesundheitsministeriums, kurzfristig und ohne ausreichende Testmöglichkeiten die Ausstellung des E-Rezepts über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in den Praxen zum 1. Juli einzuführen. 

„Wie üblich nimmt Herr Lauterbach keine Rücksicht auf diejenigen, die seine Schnellschüsse umsetzen müssen. Das Chaos, dass der Bundesminister damit auslöst, müssen wieder einmal die Praxen ausbaden“, heißt es seitens des Vorstands der KV Berlin. Bevor der Minister solche Entscheidungen trifft, sollte er sich ein Bild von der Situation vor Ort machen. Aktuell können viele Praxen das E-Rezept noch gar nicht anwenden, weil zahlreiche PVS-Anbieter die dafür benötigte Software noch nicht bereitstellen konnten.

Laut Kenntnissen der KV Berlin ist etwa die Hälfte der Berliner Praxen technisch in der Lage, E-Rezepte über die eGK auszustellen – vorausgesetzt, die TI-Technik funktioniert im Praxisalltag störungsfrei. Unklar sei bisher auch, wie viele Berliner Apotheken das E-Rezept über diesen Weg einlösen können.

„So wie der bisher angebotene Weg über die E-Rezept-App ist auch die Möglichkeit über die eGK unausgereift. Das zeigt uns, dass der Gesetzgeber nichts dazu gelernt hat“, heißt es weiter. Das sehe man auch bei der bundesweit verpflichtenden Einführung des E-Rezepts zum 1. Januar 2024, die gegen die Stimmen der Vertragsärzt:innen durchgesetzt wurde. Ein halbes Jahr sei zu kurz, um alle technischen Unwägbarkeiten aus dem Weg zu räumen. „Können die Praxen den Einführungstermin nicht halten, droht ihnen erneut ein Honorarabzug. Hier muss es ein Umdenken geben. Und zwar sofort“, fordert der KV-Vorstand, der in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hinweist, dass die Berliner Vertragsärzt:innen Digitalisierung befürworten und deren Einführung aktiv unterstützen, allerdings nicht in übereilten Hau-Ruck-Verfahren. 

Wie funktioniert die Einlösung des E-Rezepts über die eGK:
Nachdem Ärzt:innen das E-Rezept in ihrem Praxisverwaltungssystem erstellt und signiert haben, wird die Verordnung in der Telematikinfrastruktur (TI) gespeichert und sicher verschlüsselt. Für das Einlösen des Rezeptes in der Apotheke brauchen Patient:innen ihre eGK. Die Karte wird in der Apotheke zur Authentifizierung des Versicherten eingelesen, anschließend kann die Apotheke das E-Rezept vom E-Rezept-Server in der TI abrufen und das Arzneimittel ausgeben.