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19.02.2025

QEP-Zertifizierung wieder möglich

Qualitätsmanagement

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Nach einer Neuausrichtung des QEP-Zertifizierungsverfahrens können Praxen sich ihr besonderes Engagement für Qualität und Transparenz wieder bestätigen lassen und mit einem Zertifikat sichtbar machen.

„QEP – Qualität und Entwicklung in Praxen“ ist das Qualitätsmanagement (QM)-Verfahren der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Kassenärztlichen Vereinigungen, das speziell für vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Praxen sowie Medizinische Versorgungszentren (MVZ) entwickelt wurde. Nach einer Neuausrichtung des QEP-Zertifizierungsverfahrens können Praxen sich ihr besonderes Engagement für Qualität und Transparenz nun wieder zertifizieren lassen. Bei einer Visitation wird vor Ort geprüft, ob die Praxis oder das MVZ das interne Qualitätsmanagement auf Grundlage von QEP erfolgreich umsetzt. Die erste positive Visitation nach dem neuen Verfahren erfolgte nun bei einer diabetologischen Schwerpunktpraxis in Berlin. Das QEP-Zertifizierungsverfahren ist von der Deutsche Akkreditierungsstelle als akkreditierungsfähiges Programm nach DIN EN ISO/IEC 17065 anerkannt worden. Die Einführung innerhalb von drei Jahren und die kontinuierliche Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements ist gesetzlich verpflichtend. Die Zertifizierung ist freiwillig.

Auf einer Themenseite stellt die KBV dar, wie das Zertifizierungsverfahren Schritt für Schritt abläuft. Dort steht auch ein Leitfaden zur Zertifizierung zur Verfügung. Auch die KV Berlin informiert auf der Website zum Thema Qualitätsmanagement. Zudem bietet die KV Berlin verschiedene Seminare mit Schwerpunkt Qualitätssicherung an. Eine Übersicht aller Seminare sind dem Seminarkalender zu entnehmen.