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24.01.2025

Neue Impfstoffe: Nuvaxovid® JN.1 und Comirnaty® KP.2

COVID-19

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Am 17. Januar 2025 ist der Beschluss vom 22. November 2024 zur Aufnahme der Impfstoffe Nuvaxovid® JN.1 und Comirnaty® KP.2 in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) in Kraft getreten.

Die Aufnahme in die SI-RL begründet grundsätzlich die Leistungspflicht für die Impfung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), jedoch muss dazu das entsprechende Honorar für die Impfleistung zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Vereinigung vereinbart werden. Da bisher kein ärztliches Impfhonorar vereinbart werden konnte, ist ein Bezug beider Impfstoffe über das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) unproblematisch, allerdings ist derzeit nur die Verimpfung von Comirnaty® KP.2 zu Lasten der GKV möglich, da dieser Impfstoff bereits in die regionale Impfvereinbarung aufgenommen wurde. 

Vorgehen:

  • Comirnaty® KP.2 
    → Impfstoffbezug über BAS mit IK …  (für gesetzlich und privat Versicherte)  
    → Impfleistung: Abrechnung über die Impfziffer aus der regionalen Impfvereinbarung 
  • Nuvaxovid® JN.1 
    → Impfstoffbezug über BAS mit IK … (für gesetzlich und privat Versicherte)
    → Impfleistung: Abrechnung über GOÄ per Privatrechnung


Bitte beachten Sie: Solange Nuvaxovid JN.1 nicht in die regionale Impfvereinbarung aufgenommen wurde, ist die Impfleistung privat zu liquidieren, der Impfstoff wird jedoch über das BAS bezogen. 

Über die Aufnahme von Nuvaxovid JN.1 in die regionale Impfvereinbarung wird die KV Berlin rechtzeitig informieren.