Wegen der Verzögerungen beim Rollout der elektronischen Patientenakte soll es laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung bis zur endgültigen Einführung keine finanziellen Einbußen für Praxen geben.
Wie Mitte Februar bekannt wurde, wird der Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) frühestens ab April stattfinden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat nun darüber informiert, dass aufgrund der Verzögerungen des Rollouts der ePA 3.0 bis zur Einführung der verbesserten Fachanwendung keine finanziellen Nachteile für Praxen entstehen sollen.
Für die Mitglieder der KV Berlin bedeutet dies konkret: es wird für das 4. Quartal 2024 bis (vorerst) inklusive zum 1. Quartal 2025 weder eine Pauschalenreduktion, noch eine Honorarkürzung aufgrund der fehlenden ePA erfolgen.
Die Sanktionen für die ePA werden für die gesamte Fachanwendung ausgesetzt. Das heißt, dass in den genannten Quartalen keine Praxis eine Reduktion der TI-Pauschale hinnehmen muss, egal welche Version vorliegt.
Geänderte Auslesekriterien
Bisher wurde im Zuge des Nachweises der jeweiligen Fachanwendung immer die Produkttypversion des Konnektors ausgelesen. Aufgrund der geänderten Codierung von Konnektoren der neuesten Generation, haben sich teilweise Probleme bei der Auslesung ergeben. Aus diesem Grund wird die KV Berlin in Zukunft auf die Auslesung der Produkttypversion (Feldkennung 0224) verzichten. Es wird nur noch darauf geachtet, ob das Feld gefüllt ist, ob also ein Konnektor vorhanden ist.