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25.08.2022

Leistungen für Reha-Verordnungen werden höher vergütet

Neu im EBM

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

KBV-PraxisNachricht

 

Rückwirkend zum 1. Juli 2022 wird die Verordnung einer medizinischen Rehabilitation höher bewertet und für die Beantragung einer geriatrischen Rehabilitation wurde ein neuer Zuschlag eingeführt.

Mit Wirkung zum 1. Juli 2022 wurde durch Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses die Rehabilitations-Richtlinie angepasst. So gibt es seitdem neue gesetzlich vorgegebene Einwilligungserklärungen für Versicherte und Änderungen im Bereich der geriatrischen Rehabilitation. 

Der damit verbundene Mehraufwand in den Praxen findet rückwirkend zum 1. Juli Berücksichtigung im EBM. So wird die GOP 01611 für die Verordnung von medizinischer Rehabilitation um 13 Punkte auf 315 Punkte (rund 35,49 Euro) angehoben. Außerdem ist im Zusammenhang mit der Beantragung einer geriatrischen Rehabilitation nach der GOP 01611 die neue GOP 01613 (13 Punkte, rund 8,45 Euro) berechnungsfähig.

Weitere Informationen finden Sie in der PraxisNachricht der KBV.