Für die Präexpositionsprophylaxe einer COVID-19-Erkrankung mit dem monoklonalen Antikörper Evusheld® hat der Bewertungsausschuss zum 1. Januar 2023 eine neue GOP in den EBM aufgenommen.
Nach SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung haben gesetzlich Versicherte seit Ende Mai 2022 Anspruch auf Versorgung mit monoklonalen Antikörpern (MAK) zur Präexpositionsprophylaxe (PrEP) einer COVID-19-Erkrankung.
Für die Abbildung der ärztlichen Leistung wird zum 1. Januar 2023 eine neue GOP vorerst befristet bis zum 7. April 2023 in den EBM aufgenommen:
GOP | Leistung | Vergütung |
GOP 01940 | Beratung und Injektion zur COVID-19 Präexpositionsprophylaxe (PrEP) mit monoklonalen Antikörpern (MAK); Verabreichung der intramuskulären Injektionen ist fakultativer Inhalt für den Fall, dass bei dem Patienten nach erfolgter Beratung keine COVID-19-PrEP durchgeführt wird. | 163 Punkten (18,73 Euro) |
Hinweise zur Abrechnung:
- Abrechnungsberechtigt sind Hausärzt:innen und Ärzt:innen der Kinder- und Jugendmedizin sowie der Inneren Medizin mit und ohne Schwerpunkt.
- Zunächst ist die GOP 01940 nur für den monoklonalen Antikörper Evusheld® (Wirkstoffe: Tixagevimab und Cilgavimab) berechnungsfähig.
- Sofern die COVID-19-PrEP mindestens einmal verabreicht wurde, kann sie bis zu zweimal im Krankheitsfall (= vier Quartale) abgerechnet werden.
- Am Behandlungstag darf die GOP 01940 nicht neben der Versicherten- bzw. Grundpauschale abgerechnet werden.
- Im Quartal der Berechnung und im Folgequartal sind Leistungen gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Monoklonale-Antikörper-Verordnung (MAKV) nicht berechnungsfähig (GOP 88401 u. GOP 88402)
Weitere Informationen zur Abrechnung der Präexpositionsprophylaxe mit Evusheld gibt die KBV-PraxisNachricht.