Für den Nukleinsäurenachweis des Affenpockenerregers gibt es ab dem 1. Januar 2023 eine neue GOP im EBM. Die bisher geltende Pseudoziffer entfällt.
Ab dem 1. Januar 2023 wird der Nukleinsäurenachweis des Affenpockenerregers (Orthopoxviren) mit der GOP 32810 abgerechnet:
GOP | Bezeichnung | Bewertung |
32810 | Nukleinsäurenachweis von Orthopoxvirus spp. aus makulo-/vesiculopapulösen Haut- oder Schleimhautläsionen (Befundmitteilung innerhalb von 24 Stunden nach Materialeingang im Labor) | 19,90 Euro (höchstens 3x im Behandlungsfall) |
Die zum 1. Juni 2022 eingeführte Pseudo-GOP 88740 bleibt bis zum 31. Dezember 2022 berechnungsfähig und wird ab 2023 durch die neue GOP im EBM ersetzt. Die GOP 32810 kann höchstens dreimal im Behandlungsfall abgerechnet werden. Die Abrechnung ist ausschließlich von Fachärzt:innen der Laboratoriumsmedizin oder Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie möglich.
Eine Affenpocken-Erkrankung ist meldepflichtig. Die GOP 32810 wird deshalb für den Wirtschaftlichkeitsbonus in die Kennnummer 32006 aufgenommen und die Kosten werden nicht auf das Laborbudget angerechnet.
Weitere Informationen im Beschluss des Bewertungsausschusses (BA).