Für die digitale Anwendung „Invirto“ bei Angststörungen gibt es ab 1. April eine neue Leistung im EBM. Eine Vergütung wurde außerdem für die App „elona therapy Depression“ im MBV-Ä festgelegt.
Im Dezember 2022 hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) „Invirto“ nach zweijähriger Erprobung dauerhaft in das Verzeichnis der verordnungsfähigen DiGA aufgenommen. Der Bewertungsausschuss hat jetzt die Vergütung festgelegt. Ab 1. April gibt es für die App „Invirto“ bei Angststörungen eine neue Leistung im EBM. Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen können darüber die bei der App notwendige Verlaufskontrolle und Auswertung abrechnen. Die App kann Personen im Alter von 18 bis 65 Jahren verordnet werden, die an einer Agoraphopie, Panikstörung oder sozialen Phobie leiden.
Abrechnung und Vergütung „Invirto“
Die Abrechnung erfolgt über die GOP 01474. Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen mit einer Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Verhaltenstherapie nach der Psychotherapie-Vereinbarung können die GOP je Indikation einmal im Krankheitsfall (= ein Jahr) abrechnen. Die Leistung wird, zunächst für zwei Jahre, extrabudgetär vergütet.
Die Abrechnung erfolgte während des Erprobungszeitraums über die Pauschale 86700 (7,12 Euro), nach den Regelungen der Anlage 34 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä).
GOP | Inhalt | Vergütung |
01474 | Verlaufskontrolle und Auswertung der App „Invirto“ bei der Behandlung von
| 64 Punkte / 7,35 Euro |
Hinweis: Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen mit einer Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Verhaltenstherapie gemäß der Psychotherapie-Vereinbarung können die GOP je Indikation einmal im Krankheitsfall abrechnen. |
Vergütung für „elona therapy Depression“
Für die DiGA „elona therapy Depression“ kann die Pauschale 86700 ab 1. April erstmals abgerechnet werden. Sie wurde in der Anlage 34 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) aufgenommen. Darin sind die DiGA gelistet, für die Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen die Verlaufskontrolle und Auswertung abrechnen können. Dies ist für digitale Anwendungen möglich, die vorläufig im DiGA-Verzeichnis gelistet sind und für die das BfArM ärztliche und/oder psychotherapeutische Tätigkeiten definiert hat.
Mit der vorläufigen Aufnahme zur Erprobung von „elona therapy Depression“ im Dezember 2022 in das DiGA-Verzeichnis hatte das BfArM festgelegt, dass bei diesem Produkt eine Verlaufskontrolle und Auswertung erforderlich ist. Das digitale Angebot kann die ambulante Psychotherapie bei einer Angsterkrankung, Depression oder hypochondrischen Störungen ergänzen.