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06.06.2023

Aderlasstherapie wird für Gastroenterolog:innen zur Einzelleistung

Neu im EBM

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

BA-Beschluss

Ab dem 1. Oktober 2023 können Gastroenterologen den Aderlass in bestimmten Behandlungszusammenhängen als Einzelleistung über die GOP 13505 abrechnen. Der EBM wird entsprechend angepasst.

Für die meisten Fachgruppen ist die Aderlasstherapie Bestandteil der Versicherten- und Grundpauschalen – nur Fachärzt:innen der Hämatologie und Onkologie können diese bisher als Einzelleistung mit der GOP 13505 (165 Punkte / 18,96 Euro) abrechnen. Zum 1. Oktober 2023 wird die Abrechnung der Leistung auch für Fachärzt:innen der Gastroenterologie möglich, denn gerade bei Behandlung von Patient:innen mit Hämochromatose hat der Aderlass eine große Relevanz.

Für Patient:innen mit einer Hämochromatose (ICD-10-GM: E83.1) oder einer Polycythaemia vera (ICD-10-GM: D45) kann ab Oktober die GOP 13505 zusätzlich zur Grundpauschale abgerechnet werden. Der Bewertungsausschuss hat dafür im Abschnitt 13.3.4 des EBM (Hämato-/Onkologische GOP) die erste Anmerkung zur GOP 13505 entsprechend ergänzt sowie eine zweite Bestimmung zu dem Abschnitt aufgenommen.

Hinweis: Im Zuge dieser Anpassung wird die gastroenterologische Grundpauschale für Versicherte ab dem 60. Lebensjahr (GOP 13392) ab Oktober um einen Punkt auf 176 Punkte abgesenkt.

Weitere Informationen im Beschluss des Bewertungsausschusses. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der möglichen Beanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.