Durch die Neufassung sollen satzungsmäßig vorgesehene Impfleistungen im KV-Bereich Berlin einheitlicher und für die Ärztinnen und Ärzte übersichtlicher gestaltet werden.
Die KV Berlin und die Novitas BKK haben sich auf eine Neufassung der Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Satzungs- und Reiseimpfungen geeinigt. Diese Vereinbarung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft. Mit dieser Vereinbarung verfolgen die Vertragspartner das gemeinsame Anliegen, satzungsmäßig vorgesehene Impfleistungen im KV-Bereich Berlin einheitlicher und für die Ärztinnen und Ärzte übersichtlicher zu gestalten. Es ist das Ziel, vereinbarungsübergreifend gleiche Leistungen für mehrere Krankenkassen zu vereinbaren, die mit den gleichen Symbolnummern (SNRn) versehen sind.
Die Abgabe einer Teilnahmeerklärung ist nicht erforderlich. Mit der Abrechnung der unten aufgeführten SNRn nehmen die Ärztinnen und Ärzte automatisch an der Vereinbarung teil. Für die Abrechnung der nach dieser Vereinbarung durchgeführten Leistungen gelten die nachfolgenden Symbolnummern (SNR) und Vergütungen zum 01.10.2024:
Das Impfportfolie ist zudem erweitert, siehe Markierungen in der Tabelle
(Neue Anlage 1 SatzungsimpfVB Novitas BKK):
Impfungen für Versicherte der Novitas BKK | NEUE SNRn | Bewertung in Punkten |
Eine Impfkomponente | ||
Frühsommermeningoenzephalitis (FSME) (Reiseimpfung) | 90102 | 146,1 |
Cholera (Reiseimpfung) | 90105 | 146,1 |
Gelbfieber (Reiseimpfung) | 90106 | 146,1 |
Tollwut (Reiseimpfung) | 90107 | 146,1 |
Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) für Frauen und Männer vom 19.- 26. Lebensjahr | 90110 | 146,1 |
Hepatitis A (Reiseimpfung) | 90112 | 146,1 |
Hepatitis B (Reiseimpfung) | 90113 | 146,1 |
Herpes Zoster für Versicherte ab 55 Jahren ohne gesundheitliche Gefährdung | 90120 | 146,1 |
Meningokokken (B, C, ACWY) (Reiseimpfung) | 90114 | 146,1 |
Typhus (Reiseimpfung) | 90115 | 146,1 |
Grippeschutzimpfung | 90116 | 146,1 |
Zwei Impfkomponenten | ||
Hepatitis A und B (Reiseimpfung) | 90117 | 146,1 |
Typhus und Hepatitis A (Reiseimpfung) | 90118 | 146,1 |
Die Vergütung erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und unterliegt einer jährlichen Dynamisierung, da sich die Vergütung je Impfung aus der jeweiligen Punktbewertung multipliziert mit dem jeweils geltenden regionalen Vergütungspunktwert in Berlin ergibt.
Die Vereinbarung samt Anlage finden Sie auf der Vertragsseite der KV-Website.