Ab 1. April können Ärzt:innen die Früherkennungskoloskopie bei Frauen und Männern ab 50 Jahren oder alternativ alle zwei Jahre den iFOBT abrechnen.
Die KV Berlin berichtete in der Praxis-News vom 03.03.2025 darüber, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Änderungen der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) beschlossen hat. Bei der Darmkrebsfrüherkennung können Frauen künftig ebenso wie Männer ab dem Alter von 50 Jahren eine Früherkennungskoloskopie oder alternativ alle zwei Jahre den immunologischen Test auf okkultes Blut im Stuhl (iFOBT) in Anspruch nehmen.
Der G-BA-Beschluss tritt wie geplant zum 1. April 2025 in Kraft. Ab dann können Ärzt:innen die Früherkennungskoloskopie bei Frauen und Männern ab 50 Jahren oder alternativ alle zwei Jahre den iFOBT abrechnen. Eine Anpassung der diesbezüglich vorhandenen Gebührenordnungspositionen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ist nicht erforderlich.