Schliessen
LinkedInFacebookInstagramYoutube

Zurück

08.05.2023

COVID-19-Impfung ist nun Kassenleistung

Schutzimpfungsvereinbarung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

COVID-19-Schutzimpfung (Infoseite)

 

Die KV Berlin hat sich mit den Berliner Krankenkassen geeinigt: Die COVID-19-Impfung ist rückwirkend zum 8. April Kassenleistung und die Vergütung für die Grippeschutzimpfung wird angehoben.

Nach längeren Verhandlungen haben sich die regionalen Krankenkassenverbände und die KV Berlin auf ein Kompromisspaket geeinigt. Somit wird die Schutzimpfungsvereinbarung im Hinblick auf die COVID-19-Schutzimpfung und die Grippeschutzimpfung folgendermaßen angepasst:

COVID-19-Schutzimpfung 

Die COVID-19-Schutzimpfung wird rückwirkend zum 8. April 2023 – zu diesem Datum war die Coronavirus-Impfverordnung ausgelaufen – in die Schutzimpfungsvereinbarung aufgenommen.

  • Vergütung: 15 Euro (10 Euro Impfung + 2,50 Euro Dokumentationsaufwand + 2,50 Euro Organisationsaufwand)

Bitte beachten: Die Kosten für Spritzen und Kanülen sind mit der Vergütung abgegolten. Die Vergütung für den Mehraufwand entfällt, sobald der erhöhte Dokumentationsaufwand und/oder Organisationsaufwand für die Impfung nicht mehr gegeben ist; spätestens zum 30. Juni 2024 mit Auslaufen der COVID-19-Vorsorgeverordnung.

Der wöchentliche Bestellrhythmus bleibt erhalten, da der Impfstoff weiterhin zentral vom Bund beschafft wird.

Die Änderung der Schutzimpfungsvereinbarung befindet sich aktuell im Unterschriftenverfahren. Ärzt:innen werden trotzdem darum gebeten, ab sofort keine Privatrechnungen für COVID-19-Impfungen mehr auszustellen.

Grippeschutzimpfung

Die Vergütung der Grippeschutzimpfung wird rückwirkend zum 1. April 2023 auf 10 Euro erhöht (vorher 9 Euro).

Mit dem Kompromisspaket haben sich die Vertragspartner in Berlin an bundesweit bereits erzielten Einigungen orientiert. Nach Abschluss des Unterschriftenverfahrens werden alle Vertragsärzt:innen in einem Rundschreiben über die Details der Änderungsvereinbarung zur Schutzimpfungsvereinbarung informiert.

Bitte beachten: Mit Ausnahme der Impfung gegen COVID-19, sind alle Impfstoffe nach Schutzimpfungsvereinbarung zu Lasten der AOK Nordost zu beziehen.