Der Bewertungsausschuss verschiedene Anpassungen, unter anderem zur Beobachtung und Betreuung nach subkutaner Injektion von Trastuzumab, zum 1. Januar 2025 beschlossen.
In seiner 741. Sitzung beschloss der Bewertungsausschuss (BA) mehrere Anpassungen, die zum 1. Januar 2025 wirksam werden. So beinhaltet der Beschluss Änderungen zur Beobachtung und Betreuung nach subkutaner Injektion von Trastuzumab (Teil D). Zudem wurden für die Zuschläge zur Förderung der Ambulantisierung eine klarstellende Ergänzung in der Präambel zum Anhang 2 zum EBM aufgenommen – ebenso Teil D.
Die Änderungen zum 1. Januar 2025 im Überblick:
- GOP 01510 bis 01512: Streichung der Betreuung nach subkutaner Injektion von Trastuzumab als Leistungsinhalt
- Präambel zum Anhang 2: Aufnahme ergänzender Regelungen für Zuschläge zur Förderung der Ambulantisierung
- GOP 01912: Anpassung des Zeitraums für die Kontrolluntersuchung nach einem durchgeführten Schwangerschaftsabbruch
Alle Änderungen entnehmen Sie bitte dem BA-Beschluss.