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02.01.2025

Höhere TI-Pauschale zum 1. Januar 2025

TI-Finanzierung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Die monatliche TI-Pauschale erhöht sich zum 1. Januar entsprechend der Veränderung des Orientierungswertes. 

Nach einer Festlegung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) erhöht sich die monatliche TI-Pauschale jedes Jahr zum 1. Januar entsprechend der Steigerung des Orientierungswertes – gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1, TI-Festlegung. Die Erstattungsbeträge, die sich daraus ergeben, können in einer Übersicht zur Entwicklung der monatlichen TI-Pauschale entnommen werden. Mehr Informationen zur TI-Finanzierung sind auf einer KBV-Themenseite zusammengestellt.