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04.02.2025

Anpassungen bei Porto- und Dialysekostenpauschale

EBM

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Der Bewertungsausschuss (BA) fasste mit Blick auf Porto- und Dialysepauschalen rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres Beschlüsse zu Anpassungen des EBM.

Die Beschlüsse betreffen Änderungen im EBM-Abschnitt 40.4, eine Anpassung der Kostenpauschale 40128 und Detailänderungen zu den Dialysekostenpauschalen.

Portopauschalen
Rückwirkend zum 1. Januar passt der Bewertungsausschuss wegen Preiserhöhung der Deutschen Post die Portopauschalen an. Somit werden die Kostenpauschalen des Abschnitts 40.4 höher bewertet. Das betrifft die Kostenpauschalen 40110, 40128, 40129, 40130. Darüber hinaus erfolgt eine Anpassung der arztgruppenspezifischen Höchstwerte der Kostenpauschalen 40110 und 40111 aus Abschnitt 40.4 Nummer 3.

  • Bewertung bis 31. Dezember 2024: 0,86 Euro
  • Bewertung ab 1. Januar 2025: 0,96 Euro
GOPBeschreibung
40110Versand Arztbrief oder anderer Unterlagen
40128
  • Versand AU-Bescheinigung, die per Video, Telefon oder nach Hausbesuchen ausgestellt wurde, an den Patienten  („Durchschlag“ für den Versicherten)
  • Versand Verordnungen, z. B. von Arzneimitteln und Heilmitteln, die per Video oder Telefon ausgestellt wurden, an den Patienten
40129Versand Bescheinigung bei Krankheit eines Kindes, die per Video oder Telefon ausgestellt wurde, an die Eltern
40130Versand einer per Stylesheet erstellten AU-Bescheinigung an die Krankenkasse, wenn die elektronische Übermittlung nicht möglich ist


Die KBV stellt auch eine Übersicht zum Höchstwert pro Quartal und Arztgruppe bereit. 

Dialysekostenpauschalen
Ende Dezember 2024 beschloss der BA strukturelle Anpassungen im Abschnitt 40.14. Mit dem Beschluss erfolgen zwei Klarstellungen mit Wirkung zum 1. Januar. Das betrifft die Förderung bei Beginn einer erstmaligen Heimdialyse bei vorangegangener intermittierende Peritonealdialyse (IPD). In Einzelfällen können hierfür die Kostenpauschalen nach der GOP 40825 und/oder 40827 abgerechnet werden. Die GOP 40845 bis 40847 sind nicht berechnungsfähig. Die Abrechnung der Förderzuschläge soll jedoch möglich sein, wenn im Anschluss an die IPD ein Heimdialyseverfahren begonnen wird.

Uhrzeitangabe Nachtdialyse
Der BA passte die Anmerkung zum Zuschlag nach der GOP 40840 an. Vormalig sollte sowohl Anfangszeit als auch die Enduhrzeit der Nachtdialyse angegeben werden. Da bei der Abrechnung nur eine Uhrzeitangabe übermittelt werden kann, genügt es die Uhrzeit für das Ende der Dialyse anzugeben.