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Qualitätssicherung
AOK eLiSa - electronic Life Saver
Genehmigungspflichtig ist folgende Leistung:
- SNR 90043 - Medikationscheck („AOK eLiSa“)
Wer kann die Leistung beantragen?
- hausärztlich und fachärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte
Räumliche und technische Anforderungen
Arbeitsplatz mit einem ausreichend performanten Internetzugang und Anbindung an einen räumlich erreichbaren Drucker
- Systemvoraussetzungen:
- Adobe Acrobat Reader ab Version 6.0
- Internetverbindung HTTPS
- Internetbrowser:
- Internetexplorer ab Version 190
- Mozilla Firefox ab Version 52
- Chrome ab Version 62
- Opera ab Version 51
- Apple Safari ab Version 11
- Einstellungen:
- Aktiviertes JavaScript
- aktivierte Cookies
- Pop-Ups für die Seite erlauben
- Bildschirmauflösung 1280x960
Weitere Anforderungen
Teilnahmeerklärung über diesen Vertrag.
Sicherstellung über die Durchführung von mindestens zehn nach diesem Vertrag vorgesehene Medikationschecks je Quartal und Ärztin bzw. Arzt. Im Fokus stehen Versicherte der AOK Nordost, die mindestens fünf rezeptpflichtige Arzneimittel in einem Kalenderjahr verordnet bekommen haben und dadurch ein erhöhtes Risiko an Schädigungen aufweisen.
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung
Teilnahmeerklärung Arzt/Ärztin
Achtung! Teilnameerklärung Versicherte und Patienteninformationen müssen direkt bei der AOK angefordert werden:
Bestellformular AOK eLiSa