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Qualitätssicherung
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Apherese
Nephrologie
- 13620 EBM Zusatzpauschale ärztliche Betreuung bei LDL-Apherese (ausgenommen bei isolierter Lp(a)-Erhöhung)
- 13621 EBM Zusatzpauschale ärztliche Betreuung bei einer Apherese bei rheumatoider Arthritis
- 13622 EBM Zusatzpauschale ärztliche Betreuung bei LDL-Apherese (bei isolierter Lp(a)-Erhöhung)
Pädiatrische Nephrologie
- 04572 EBM Zusatzpauschale kindernephrologische Betreuung bei LDL-Apherese
- 04573 EBM Zusatzpauschale kindernephrologische Betreuung bei einer Apherese bei rheumatoider Arthritis
Sachkosten gemäß Pseudonummernverzeichnis
- SNR 99071 LDL-Immunadsorption, Kaneka/Dextransulfatadsorption, DALI und H.E.L.P.-Verfahren
- SNR 99072 Kaskadenfiltration, Membrandifferen
Wer kann die Leistungen beantragen?
- Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Nephrologie
- Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunktbezeichnung Nephrologie
- Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatzbezeichnung Kinder-Nephrologie
- ggf. Ärztinnen und Ärzte anderer Fachgebiete
Fachliche Anforderungen
(gemäß § 2 Anlage 1 Nr. 1 RL-MVV)
- Fachärztin, Facharzt einer der o.g. Fachrichtungen
Fachliche Anforderungen für Ärztinnen und Ärzte eines anderen Fachgebietes
(für die die (Muster-) WBO die Durchführung therapeutischer Apheresen vorsieht)
Geeignete Nachweise über hinreichende Erfahrungen:
a) allgemein in der Durchführung von einer der in § 3 genannten therapeutischen Apheresen und der Behandlung von Apherese-typischen Komplikationen
und
b) indikationsspezifisch
- für Indikationen nach § 3 Abs. 1 und 2: in der Diagnostik und Behandlung von Fettstoffwechselstörungen
oder
- für Indikationen nach § 3 Abs. 3: in der Diagnostik und Behandlung von rheumatoider Arthritis
Indikationen, Dokumentation und Verfahren
LDL-Apherese bei Hypercholesterinämie:
- nur bei Patientinnen und Patienten mit familiärer Hypercholesterinämie in homozygoter Ausprägung oder mit schwerer Hypercholesterinämie, bei denen grundsätzlich mit einer über zwölf Monate dokumentierten maximalen diätetischen und medikamentösen Therapie das LDL-Cholesterin nicht ausreichend gesenkt werden kann
- im Vordergrund der Abwägung der Indikationsstellung soll dabei das Gesamt-Risikoprofil des Patienten oder der Patientin stehen
- ergänzende kardiologische bzw. angiologische und lipidologische Beurteilung des Patienten oder der Patientin gemäß § 4
- vollständige Dokumentation zur Indikationsstellung gemäß § 5 Abs. 1
- nur Verfahren, die eine Absenkung des jeweiligen LDL-Ausgangswertes um mindestens 60 Prozent je Therapiesitzung bei höchstens sechs Stunden Dauer erreichen
LDL-Apherese bei isolierter Lp(a)-Erhöung:
- nur bei Patientinnen und Patienten mit isolierter Lp(a)-Erhöhung über 60 mg/dl und LDL-Cholesterin im Normbereich sowie gleichzeitig klinisch und durch bildgebende Verfahren dokumentierter progredienter kardiovaskulärer Erkrankung (koronare Herzerkrankung, periphere arterielle Verschlusskrankheit oder zerebrovaskuläre Erkankungen)
- ergänzende kardiologische bzw. angiologische und lipidologische Beurteilung der Patientin und des Patienten gemäß § 4
- vollständige Dokumentation zur Indikationsstellung gemäß § 5 Abs. 2
Immunapherese bei aktiver rheumatoider Arthritis:
- nur bei Patientinnen und Patienten, die auf eine mindestens sechsmonatige Behandlung mit mindestens drei Basistherapeutika (eines davon Methotrexat) in adäquater Dosierung und darüber hinaus auf die Behandlung mit Biologika (TNF-alpha-Inhibitoren und/oder Interleukin-1-Inhibitoren) nicht angesprochen haben oder bei denen eine Kontraindikation gegen diese Arzneimittel besteht
- ergänzende ärztliche Beurteilung des Patienten oder der Patientin durch einen Internisten oder Orthopäden mit Schwerpunktbezeichnung Rheumatologie gemäß § 4
- vollständige Dokumentation zur Indikationsstellung gemäß § 5 Abs. 3
- nur Immunapherese mittels Adsorbersäulen mit an Silikat gebundenem Staphylokokkenprotein-A
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Indikationsstellung zur Immunapherese
Indikationsstellung zur Lipidapherese