Für Praxen > Alles für den Praxisalltag
Qualitätssicherung
Rechtsgrundlagen
Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung, Anlage I Nr. 15, in der derzeit geltenden Fassung
Kontakt
030 / 31 003-584
QS-team-4@kvberlin.de
Balneophototherapie
Genehmigungspflichtig ist folgende Leistung:
- 10350 EBM Balneophototherapie (einschließlich Kosten)
Wer kann die Leistung beantragen?
- Fachärztinnen und Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten
Fachliche Anforderungen
- Fachärztin oder Facharzt einer der o.g. Fachrichtungen
und
- Nachweis über die selbstständige Indikationsstellung und Durchführung (ggf. unter Anleitung) von mindestens 20 abgeschlossenen balneophototherapeutischen Behandlungszyklen, davon mindestens fünf zur Photosoletherapie und mindestens fünf zur Bade-PUVA-Therapie
und
- Nachweis über Kenntnisse bezüglich der Behandlung von akuten Nebenwirkungen der Therapie
Apparative Voraussetzungen
Apparative Anforderungen für die asynchronen Verfahren
(asynchrone Photosoletherapie und Bade-PUVA-Therapie)
- Bestrahlungsgeräte mit den folgenden Möglichkeiten:
bei asynchroner Photosoletherapie: UV-B-Breitband-Bestrahlungsgerät, UV-B-Schmalband-Bestrahlungsgerät (UV-B 311 nm) oder Gerät mit selektiver UV-B-Bestrahlung (SUP) / bei Bade-PUVA-Therapie: UV-A-Breitband-Bestrahlungsgerät (keine selektive UV-A1-Bestrahlung) für die Rundum-Ganzkörperbestrahlung mit homogenem Bestrahlungsfeld- Eingabe der anzuwendenden Bestrahlungsdosis oder der Bestrahlungszeit
- Festlegung einer Höchstbestrahlungsdosis im Bestrahlungsgerät je UV-Strahlenart (UV-B und/oder UV-A)
- permanente Messung der aktuellen UV-Bestrahlungsstärke durch eine im Bestrahlungsgerät integrierte Sensorik (integriertes UV-Messgerät) mit automatischer Anpassung der Bestrahlungszeit (oder ggf. „UV-Handmessgerät"/„Hand-Dosimeter")
- automatische Abschaltung aller Leuchtmittel nach Verabreichnung der eingegebenen Bestrahlungsdosis oder -zeit oder bei Öffnen der Tür
- Haltevorrichtung für die Patientin oder den Patienten innerhalb der Bestrahlungskabine
- Möglichkeit für das Personal, den Patienten oder die Patientin während der Bestrahlung zu überwachen (z. B. Sichtfenster)
- Kabine muss von innen durch den Patienten oder die Patientin zu öffnen sein
- Schutzvorrichtung vor den Hochdruckbrennern sowie ausreichende Belüftung
- regelmäßige technische Wartung des Bestrahlungsgeräts entsprechend den Vorgaben des Herstellers, spätestens jedoch nach zwei Jahren
- Leuchtmittelwartung: Überprüfung der Bestrahlungsstärke der Leuchtmittel („Dosimetrie") nach 200 Betriebsstunden bzw. nach einem Jahr
- zusätzlich bei Bestrahlungsgeräten ohne integrierte UV-Messgeräte vierteljährliche Überprüfung der Bestrahlungsintensität der Leuchtmittel mittels eines auf das Emissionsspektrum abgeglichenen Hand-Dosimeters
- Verwendung vom Hersteller empfohlener Leuchtmittel
Apparative Anforderungen für die synchronen Verfahren
- Bestrahlungsgeräte mit den folgenden Möglichkeiten:
bei asynchroner Photosoletherapie: UV-B-Schmalband-Bestrahlungsgerät (UV-B 311 nm)- Eingabe der anzuwendenden Bestrahlungsdosis oder der Bestrahlungszeit
- Festlegung einer Höchstbestrahlungsdosis im Bestrahlungsgerät für UV-B
- permanente Messung der aktuellen UV-Bestrahlungsstärke durch eine im Bestrahlungsgerät integrierte Sensorik (integriertes UV-Messgerät) mit automatischer Anpassung der Bestrahlungszeit (oder ggf. „UV-Handmessgerät"/„Hand-Dosimeter")
- automatische Abschaltung aller Leuchtmittel nach Verabreichung der eingegebenen Bestrahlungsdosis
- automatische Abgabe von Aufforderungssignalen durch das Gerät, wenn der Patient den für die Rundum-Ganzkörperbestrahlung erforderlichen Positionswechsel zwischen Bauch- und Rückenlage durchführen soll
- Schutzvorrichtung vor den Leuchtstoffröhren
- regelmäßige technische Wartung des Bestrahlungsgeräts entsprechend den Vorgaben des Herstellers, spätestens jedoch nach zwei Jahren
- Leuchtmittelwartung: Überprüfung der Bestrahlungsstärke der Leuchtmittel („Dosimetrie") nach 200 Betriebsstunden bzw. nach einem Jahr
- zusätzlich bei Bestrahlungsgeräten ohne integrierte UV-Messgeräte vierteljährliche Überprüfung der Bestrahlungsintensität der Leuchtmittel mittels eines auf das Emissionsspektrum abgeglichenen Hand-Dosimeters
- Verwendung vom Hersteller empfohlener Leuchtmittel
Räumliche Anforderungen
- in oder in unmittelbarer Nähe zu den Behandlungsräumen: Patientenliege, Patientendusche sowie Umkleidemöglichkeit pro Badewanne für den Patienten
- freie Zugänglichkeit der Wanne von mindestens zwei Seiten
- ausreichende Lüftungsmöglichkeit der Behandlungsräume
- Anordnung der Räume und Geräte sollen den Schutz der Privatsphäre der Patientinnen und Patienten gewährleisten
- und zusätzlich bei den asynchronen Verfahren: Räume für Bad und Bestrahlung in unmittelbarer Nähe
Organisatorische Anforderungen
- Patientenaufklärung über Therapieziel und -verlauf, Nebenwirkungen und mögliche Langzeitrisiken der Behandlung, evtl. „UV-Pass"
- Kommunikation zwischen Patientin oder Patient und MFA muss während der Behandlung jederzeit möglich sein
- Unmittelbarkeit der Bestrahlung nach dem Bad bei asynchronen Verfahren (nach maximal fünf Minuten)
- unmittelbare Erreichbarkeit eines Dermatologen oder einer Dermatologin
- Augenschutz für Patientinnen und Patienten durch geeignete Brille (vollständige Absorption von UV-B und UV-A bis 400 nm während der Bestrahlung)
- Vorhalten eines Notfallkoffers / Blutdruckmessgerätes
- Einweisung des Personals, das für die Bedienung des Bestrahlungsgerätes zuständig ist, in die Gerätebedienung
- Erfüllung der Anforderungen an die Badelösung und Folie gem. § 6 Abs. 1
Weitere Anforderungen
Einverständniserklärung zur Durchführung einer Überprüfung bezüglich der Erfüllung der räumlichen, apparativen und organisatorischen Anforderungen gemäß der Vereinbarung.
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Gerätenachweis