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Computertomographie

Genehmigungspflichtig sind computertomographische Untersuchungen aus dem Abschnitt 34.3 EBM sowie

  • 34504 EBM CT-gesteuerte schmerztherapeutische Intervention(en)
  • 34505 EBM CT-gesteuerte Intervention(en)

 


Wer kann die Leistung beantragen?
Fachliche Anforderungen
Apparative Anforderungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Bestätigung Apparategemeinschaft 
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume 
Einverständniserklärung Ärztekammerinformation
Einverständniserklärung Informationen LaGetSi