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Behandlung des diabetischen Fußes

Genehmigungspflichtig ist folgende Leistung: 

  • 02311 EBM Behandlung des diabetischen Fußes

Wer kann die Leistung beantragen?
Räumliche Voraussetzungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung