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Qualitätssicherung
Behandlung des diabetischen Fußes
Genehmigungspflichtig ist folgende Leistung:
- 02311 EBM Behandlung des diabetischen Fußes
Wer kann die Leistung beantragen?
- Ärztinnen und Ärzte, die im Durchschnitt der letzten vier Quartale vor Antragstellung (auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung dieser Leistung) je Quartal die Behandlung von mindestens 100 Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus durchgeführt haben und die Qualifikation zur Durchführung von programmierten Schulungen für Diabetikerinnen und Diabetiker nachweisen können.
oder
- Fachärztinnen und Fachärzte für Chirurgie, Orthopädie und Dermatologie, die im Durchschnitt der letzten vier Quartale vor Antragstellung (auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung dieser Leistung) je Quartal die Behandlung von mindestens 100 Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus durchgeführt haben. Ein Nachweis der Qualifikation zur Durchführung von programmierten Schulungen für Diabetikerinnen und Diabetiker ist nicht erforderlich.
Räumliche Voraussetzungen
- keine
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung