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Dialyse

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

  • GOP 13600 bis 13602, 13610 bis 13612 EBM (Nephrologen)
  • Kapitel 4.5.4 EBM (Kinderärzte)
  • Kapitel 40.14 EBM (Sach- und Dienstleistungen)

Wer kann die Leistung beantragen?
Fachliche Anforderungen
Organisatorische und apparative Anforderungen
Voraussetzungen für die Abrechnung von Dialyseleistungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung nichtärztlicher Vertragspartner
Fachkundenachweis Dialyse
Gerätenachweis Dialyse (Anlage 1)
Gerätenachweis Dialyse (Anlage 2)