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030 / 31 003-397
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QS-team-2@kvberlin.de
Diabetes mellitus Typ 1 - Diabetologisch besonders qualifizierter Pädiater
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
- SNR 99961, 99963 Dokumentation
- SNR 99971 Transitions-Komplex-Pädiatrie
- SNR 99972 Transitions-Komplex-Erwachsenen-Diabetologie
- SNR 99973 Betreuung bei intensivierter Insulintherapie oder Insulinpumpentherapie (ohne Zertifizierung DDG)
- SNR 99973A Betreuung bei intensivierter Insulintherapie oder Insulinpumpentherapie (Zertifizierung als Diabeteszentrum DDG)
- SNR 99973B Betreuung bei intensivierter Insulintherapie oder Insulinpumpentherapie (Zertifizierung als Diabetologikum DDG)
- SNR 99974 Betreuung bei gravierenden Spätkomplikationen
- SNR 99975 Betreuung Typ-1-Diabetikerinnen in der Schwangerschaft
- SNR 99976 Ersteinstellung einer Pumpentherapie
- SNR 99980 - 99989, 99991 - 99995 Patientenschulungen
Wer kann die Leistung beantragen?
- Hausärztlich und fachärztlich tätige Vertragsärztinnen und Vertragsärzte
Fachliche Anforderungen für die haus- und fachärztliche Versorgung
- diabetologisch qualifizierter Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
mit- Anerkennung als Diabetologe DDG
oder - Zusatzbezeichnung Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie oder
- Zusatzbezeichnung Diabetologie
- Anerkennung als Diabetologe DDG
oder
- diabetologisch besonders qualifizierter Arzt gemäß Anlage 1 dieses Vertrages mit ausreichender Erfahrung in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes mellitus Typ 1
und
- Behandlung von mindestens 27 Kindern und Jugendlichen pro Jahr
- Kenntnisnahme der Vertragsinhalte durch das Praxismanual
Fachliche Voraussetzungen für nicht-ärztliches Personal
- mindestens ein Diabetes-Berater mit einer der DDG vergleichbaren Ausbildung in Vollzeitanstellung bzw. entsprechende Teilzeitstellen, gekennzeichnet durch
- Dauer der Weiterbildung mindestens ein Jahr, konzipiert in zusammenhängenden Abschnitten und
- mindestens 480 Stunden theoretischem Unterricht und 1.000 Stunden praktischer Weiterbildung, von denen 250 Stunden als praktische Anleitung bzw. Unterricht nachzuweisen sind
und
- mindestens jährliche Teilnahme des nicht-ärztlichen Fachpersonals an diabetes-spezifischen Fortbildungen
Apparative Voraussetzungen
Hausärztliche und fachärztliche Versorgung
- Verfügbarkeit der erforderlichen diagnostischen und therapeutischen Verfahren im Rahmen des Fachgebietes in der Vertragsarztpraxis/Einrichtung
- Blutdruckmessung nach nationalen Qualitätsstandards
- 24-Stunden-Blutdruckmessung
- qualitätskontrollierte Methode zur Blutzuckermessung mit verfügbarer Labormethode zur nass-chemischen Blutglukosebestimmung und HbA1c-Messung gemäß der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen
- EKG
- Sonographie, Doppler- oder Duplexsonographie
- Möglichkeit zur Basisdiagnostik der Polyneuropathie
(z.B. Stimmgabel, Reflexhammer, Monofilament)
Weitere Anforderungen
- mindestens zweimal im Jahr Teilnahme an Diabetes-spezifischen Fortbildungen bzw. Qualitätszirkeln
Voraussetzungen für die Durchführung von Schulungen für Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1
Die Schulungen von Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 sollen in einer qualifizierten Einrichtung stattfinden.
Fachliche Voraussetzungen für diabetologisch besonders qualifizierten Arzt
- Erfüllung der fachlichen Anforderungen für den diabetologisch besonders qualifizierten Arzt
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildung, die ihn zur Durchführung der angebotenen Schulung qualifiziert
- 24-Stunden-Erreichbarkeit des ärztlichen Personals während der Durchführung des Schulungs- und Behandlungsprogramms
Fachliche Voraussetzungen für nicht-ärztliches Personal
- Erfüllung der o.g. fachlichen Anforderungen für nicht-ärztliches Personal
- Nachweis über die Teilnahme an einer Fortbildung, die zur Durchführung der angebotenen Schulung qualifiziert
Räumliche Voraussetzungen
- erforderliche Ausstattung für Einzel- und Gruppenschulungen
- Unterrichtsmedien und Projektionsmöglichkeiten
Weitere Anforderungen
- Durchführung des Schulungs- und Behandlungsprogramms in einem Zeitraum von möglichst zwei Wochen, in Abhängigkeit von der individuellen Patientensituation höchstens innerhalb von vier Wochen
- Besprechung der individuellen Insulin-Dosisanpassung während des Schulungsprogramms zusammenhängend innerhalb von möglichst zwei Wochen
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Teilnahmeerklärung koordinierender Arzt (Diabetologe)
Ergänzungserklärung angestellter Arzt