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Diabetes mellitus Typ 2 - Diabetologisch besonders qualifizierter Arzt

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

  • SNR 99101, 99102 Dokumentation
  • SNR 99108 - 99124, 99990 Patientenschulungen
  • SNR 99131, 99132, 99151, 99152 Betreuungspauschalen
  • SNR 99134 - 99144 Ohne Zertifizierung
  • SNR 99134A, 99135A, 99136, 99137A, 99138A, 99139, 99140A - 99143A, 99144 Zertifizierung als Diabeteszentrum DDG
  • SNR 99134B, 99135B, 99136, 99137B, 99138B, 99139, 99140B - 99143B, 99144 Zertifizierung als Diabetologikum DDG
  • SNR 99163 - 99169 Behandlung des Diabetischen Fußsyndroms

  • Hausärztlich und fachärztlich tätige Vertragsärztinnen und Vertragsärzte
  • Facharzt für Allgemeinmedizin, Praktischer Arzt, Arzt ohne Gebietsbezeichnung
    und
    • Anerkennung als Diabetologe DDG
      oder
    • Subspezialisierung Diabetologe
      oder
    • Zusatzbezeichnung Diabetologe
      oder
  • Facharzt für Innere Medizin
    und
    • Anerkennung als Diabetologe DDG
      oder
    • Subspezialisierung Diabetologe
      oder
    • Zusatzbezeichnung Diabetologe
      oder
    • Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung Endokrinologie bzw. Endokrinologie und Diabetologie
      oder
  • Facharzt für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie oder Arzt mit einer gleichwertigen Facharzt- bzw. Schwerpunkt- bzw. Zusatzbezeichnung einer Ärztekammer
    und
  • Behandlung von jährlich mindestens 250 Diabetes-Patienten pro Quartal
  • Kenntnisnahme der Vertragsinhalte durch das Praxismanual

Hinweis: Ärzte, die bereits die Genehmigung (gemäß den Diabetes-Vereinbarungen mit dem BKK LV Ost und der IKK Berlin vom 25.06.1996 und/oder der Diabetes-Vereinbarung mit dem VdEK sowie dem AEV, Landesvertretung Berlin, vom 20.06.1997) zum Führen einer Diabetologischen Schwerpunktpraxis haben, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen.

  • Blutdruckmessung gemäß den internationalen Empfehlungen
  • 24-Stunden Blutdruck-Messung (nach nationalen und internationalen Qualitätsstandards) in Eigenleistung oder als Auftragsleistung
  • qualitätskontrollierte Methode zur Blutzuckermessung mit verfügbarer Labormethode zur nass-chemischen Blutglukosebestimmung und HbA1c-Messung gemäß der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (HbA1c-Messung in Eigenleistung oder als Auftragsleistung)
  • EKG
  • Möglichkeit zur Basisdiagnostik der Polyneuropathie (z.B. Stimmgabel, Reflexhammer, "Prüfung Thermosensibilität")
  • Möglichkeit zur Bestimmung des Knöchel-Arm-Index (u.a. Doppler-Sonde 8-10 MHz in Eigenleistung oder als Auftragsleistung)
  • Leitung der Einrichtung von einem diabetologisch qualifizierten Arzt
  • mindestens ein Diabetes-Assistent DDG oder ein Diabetes-Berater DDG in Vollzeiteinstellung bzw. entsprechenden Teilzeitstellen
  • mindestens zweimal im Jahr Teilnahme an Diabetes-spezifischen Fortbildungen bzw. Qualitätszirkeln (Inhalt und Dauer wird von der Gemeinsamen Einrichtung festgelegt)
  • Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachdisziplinen und -berufen insbesondere gemäß Überweisungs- bzw. Einweisungskriterien der Anlage 1 RSAV Ziffer 1.8.2 und 1.8.3 der DMP-A-RL
  • Vorhandensein eines Schulungsraumes

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Teilnahmeerklärung Diabetologisch qualifizierter Versorgungssektor
Ergänzungserklärung angestellter Arzt
Überschreitung der Zahl der Behandlungskontakte beim Diabetischen Fußsyndrom (DFS), Meldung und Stellungnahme