LinkedInFacebookInstagramYoutube

Diabetes mellitus Typ 2 - Diabetologisch besonders qualifizierter Arzt

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

  • SNR 99101, 99102 Dokumentation
  • SNR 99108 - 99124, 99990 Patientenschulungen
  • SNR 99131, 99132, 99151, 99152 Betreuungspauschalen
  • SNR 99134 - 99144 Ohne Zertifizierung
  • SNR 99134A, 99135A, 99136, 99137A, 99138A, 99139, 99140A - 99143A, 99144 Zertifizierung als Diabeteszentrum DDG
  • SNR 99134B, 99135B, 99136, 99137B, 99138B, 99139, 99140B - 99143B, 99144 Zertifizierung als Diabetologikum DDG
  • SNR 99163 - 99169 Behandlung des Diabetischen Fußsyndroms

Wer kann die Leistung beantragen?
Fachliche Anforderungen für die haus- und fachärztliche Versorgung
Apparative Voraussetzungen
Weitere Anforderungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Teilnahmeerklärung Diabetologisch qualifizierter Versorgungssektor
Ergänzungserklärung angestellter Arzt
Überschreitung der Zahl der Behandlungskontakte beim Diabetischen Fußsyndrom (DFS), Meldung und Stellungnahme