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030 / 31 003-319
QS-team-1@kvberlin.de
Dünndarm-Kapselendoskopie
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
Applikation von Dünndarm-Kapselendoskopien
- 13425 EBM bei Erwachsenen
- 04528 EBM bei Kindern
Auswertung von Dünndarm-Kapselendoskopien
- 13426 EBM bei Erwachsenen
- 04529 EBM bei Kindern
Wer kann die Leistungen beantragen?
- Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Gastroenterologie
- Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin und der Zusatzbezeichnung „Kinder-Gastroenterologie“
Fachliche Anforderungen (§ 3)
- Fachärztin oder Facharzt einer der o.g. Fachrichtungen
und
- Nachweis über die selbständige Indikationsstellung und Applikation von 5 Kapseln zur Dünndarm-Kapselendoskopie-Untersuchung, ggf. unter Anleitung, innerhalb von einem Jahr vor Antragstellung der Genehmigung
und
von applizierenden Ärzten (§ 3 Abs. 2):
- Nachweis über den Erwerb von Erfahrungen in der Auswertung von Dünndarm-Kapselendoskopien durch selbständig durchgeführte Auswertungen unter Anleitung eines zur Weiterbildung befugten Facharztes oder einer befugten Fachärztin
oder
- Nachweis über die Teilnahme an einem anerkannten Kapselendoskopie-Kurs
und
von auswertenden Ärzten (§ 3 Abs. 3):
- Nachweis über Auswertungen von mindestens 25 Dünndarm-Kapselendoskopie-Untersuchungen unter Anleitung eines zur Weiterbildung befugten Facharztes oder einer befugten Fachärztin
Apparative Anforderungen
- Das verwendete Kapselendoskopie-System verfügt über eine CE-Kennzeichnung.
- Die Komponenten des verwendeten Dünndarm-Kapselendoskopie-Systems (Untersuchungskapsel, Aufzeichnungsgerät und Auswertungseinheit) sind aufeinander abgestimmt.
- Die verwendete Untersuchungskapsel hat eine Betriebsdauer von mindestens 8 Stunden nach Aktivierung.
- Die verwendete Untersuchungskapsel verfügt über die Möglichkeit der Bilderstellung mit einer Frequenz von mindestens zwei Bildern pro Sekunde.
- Die verwendete Untersuchungskapsel verfügt über die Möglichkeit der Abbildung eines Sichtfeldes von mindestens 145 Grad.
- Die verwendete Untersuchungskapsel verfügt über einen Schärfenbereich von 0 bis 20 mm.
- Die verwendete Untersuchungskapsel verfügt über die Möglichkeit der Abgrenzbarkeit von Strukturen von 0,1 mm oder kleiner durch eine entsprechende Auflösung.
- Die Darstellbarkeit der Kapsel in bildgebenden Verfahren ist gewährleistet.
- Das Aufzeichnungsgerät hat eine Betriebsdauer von mindestens acht Stunden, mindestens aber die gleiche Dauer wie die zugehörige zu verwendende Kapsel; die Passagezeit wird durch das Gerät protokolliert.
- Die von den Herstellern definierten technischen Anforderungen an die für die Auswertungen verwendete Auswertungseinheit (Hard- und Software) werden erfüllt.
- Die Auswertungseinheit erfüllt technisch die Voraussetzungen für eine Archivierung entsprechend der vorgegebenen Aufbewahrungsfristen gemäß § 7 Abs. 5 - Die Untersuchungsaufzeichnung ist einschließlich enthaltener Zeitmarker in Teilen und insgesamt aus der Auswertungseinheit auf andere Medien exportierbar.
- Hersteller-Nachweis
Organisatorische Anforderungen
- Die Patientin oder der Patient ist gemäß den Vorgaben von § 5 Abs. 1 Nr. 1 aufzuklären.
- Eine Positionskontrolle der Kapsel durch Echtzeitüberwachung ist durchführbar.
- Es ist gewährleistet, eine endoskopische Positionierung der Kapsel ins Duodenum vorzunehmen.
- Der die Untersuchung durchführende Arzt oder die durchführende Ärztin ist für den Patienten oder die Patientin mindestens für acht Stunden nach Applikation bzw. Positionierung der Kapsel erreichbar; entsprechende Kontaktdaten werden dem Patienten oder der Patientin gegeben.
Weitere Anforderungen
- Die ärztlichen Dokumentationen sind auf Verlangen zur Überprüfung der Vollständigkeit und der Nachvollziehbarkeit der KV Berlin vorzulegen.
- Der applizierende Arzt oder die applizierende Ärztin ist verpflichtet, für alle Dünndarm-Kapselendoskopien eine zusammenfassende Jahresstatistik mit den in § 8 aufgeführten Angaben zu erstellen.
- Die Datenübertragung der Angaben für die Jahresstatistik ist in einem elektronischen Dokumentationsverfahren gemäß Anlage 1 der Qualitätssicherungsvereinbarung Dünndarm-Kapselendoskopie jeweils bis zum 31. März des Folgejahres bei der KBV einzureichen.
- Einverständnis, dass die zuständige Qualitätssicherungs-Kommission der KV Berlin die Erfüllung der apparativen und organisatorischen Anforderungen der Qualitätssicherungsvereinbarung Dünndarm-Kapselendoskopie in der Praxis überprüfen kann.
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung