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Qualitätssicherung
Kontakt
030 / 31 003-594
QS-team-1@kvberlin.de
Empfängnisregelung
Genehmigungspflichtig sind Leistungen gemäß:
- 01821 EBM Beratung im Rahmen der Empfängnisregelung
- 01822 EBM Beratung einschließlich Untersuchung im Rahmen der Empfängnisregelung
- 01823 EBM Zuschlag zu den GOP 01821 und 01822 für die Beratung zum Chlamydienscreening bei Patientinnen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr
- 01828 EBM Entnahme von Venenblut für den Varicella-Zoster-Virus-Antikörper-Nachweis im Rahmen der Empfängnisregelung
Wer kann die Leistungen beantragen?
- Hausärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte
Fachliche Anforderungen
- Hausärztlich tätige Ärztin oder tätiger Arzt
und
- Nachweis über die Abrechnung der Leistung bereits vor dem 31.12.2002
und/oder
- Nachweis über eine mindestens einjährige gynäkologische Weiterbildung
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Ein formloser Antrag ist ausreichend.
Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sind ohne gesonderten Antrag zur Durchführung und Abrechnung der o. g. Leistung berechtigt.