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Qualitätssicherung
Entwicklungsneurologische Untersuchung / Untersuchung der Sprachentwicklung
Genehmigungspflichtig sind Leistungen gemäß:
- 03350 EBM Orientierende entwicklungsneurologische Untersuchung eines Neugeborenen, Säuglings, Kleinkindes oder Kindes
- 03351 EBM Orientierende Untersuchung der Sprachentwicklung eines Säuglings, Kleinkindes, Kindes oder Jugendlichen
Wer kann die Leistungen beantragen?
- Hausärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte
Fachliche Anforderungen
- Hausärztlich tätige Ärztin oder tätiger Arzt
und
- Nachweis über die Abrechnung der Leistung bereits vor dem 31.12.2002
und/oder
- Nachweis über eine mindestens einjährige pädiatrische Weiterbildung
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Ein formloser Antrag ist ausreichend.