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Augenscreening bei Kleinkindern/Kindern (Knappschaft)

Genehmigungspflichtig ist folgende Leistung:

  • SNR 90130 augenärztliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung bei Kleinkindern

 


Wer kann die Leistung beantragen?
Fachliche Anforderungen
Räumliche und apparative Voraussetzungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Teilnahmeerklärung 
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume