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Qualitätssicherung
Augenscreening bei Kleinkindern/Kindern (Knappschaft)
Genehmigungspflichtig ist folgende Leistung:
- SNR 90130 augenärztliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung bei Kleinkindern
Wer kann die Leistung beantragen?
- Fachärztinnen und Fachärzte für Augenheilkunde
Fachliche Anforderungen
- Fachärztin oder Facharzt der o.g. Fachrichtung
und
- Abrechnung der EBM-Nr. 06210 innerhalb der letzten 2 Jahre bei mindestens 50 Fällen, ab Antragstellung
Sollte die Fachärztin oder der Facharzt für Augenheilkunde weniger als zwei Jahre zugelassen sein, bitten wir um die Übersendung einer Selbstauskunft.
Räumliche und apparative Voraussetzungen
- Die erforderliche apparative Ausstattung nach aktuellen technischen Standards ist vorzuhalten.
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Teilnahmeerklärung
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume