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Früherkennungsuntersuchungen Kinder- und Jugendmedizin (Knappschaft)
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
- GOP 81102 Beratung, Aufklärung, Durchführung und Dokumentation der U 10
- GOP 81120 Beratung, Aufklärung, Durchführung und Dokumentation der U 11
- GOP 81121 Beratung, Aufklärung, Durchführung und Dokumentation der J2
Wer kann an diesen Verträgen teilnehmen?
- Hausärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte
- Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
Wer muss die Leistung beantragen?
- Hausärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte
- Fachärztinnen und Fachärzte mit der Weiterbildung Kinder- und Jugendmedizin
Fachliche Anforderungen
für hausärztlich tätige Ärztin oder tätigen Arzt:
U 10 / U 11
- Nachweis über die Durchführung von mindestens 30 Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern nach den Richtlinien pro Quartal innerhalb der letzten vier Abrechnungsquartale
J 2
- jährlicher Nachweis über Fortbildungen (6 Punkte) auf dem Gebiet der Jugendmedizin
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Grundsätzlich muss die Einverständniserklärung zur Sachkostenpauschale zusammen mit der jeweiligen Teilnahmeerklärung ausgefüllt und eingereicht werden.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Einverständniserklärung Sachkostenpauschale U10/U11/J2
Teilnahmeerklärung U10/U11 (für Hausärzt:innen)
Teilnahmeerklärung J2 (für Hausärzt:innen)
Teilnahmeerklärung U10/U11/J2 (für FÄ f. Kinder- und Jugendmedizin)