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Funktionsstörung der Hand

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

  • 07330 EBM Zusatzpauschale Behandlung eines Patienten mit einer Funktionsstörung der Hand
  • 18330 EBM Zusatzpauschale Diagnostik und/oder orthopädische Therapie eines Patienten mit einer Funktionsstörung der Hand

 


Wer kann die Leistungen beantragen?
Fachliche Anforderungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung