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Qualitätssicherung
Funktionsstörung der Hand
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
- 07330 EBM Zusatzpauschale Behandlung eines Patienten mit einer Funktionsstörung der Hand
- 18330 EBM Zusatzpauschale Diagnostik und/oder orthopädische Therapie eines Patienten mit einer Funktionsstörung der Hand
Wer kann die Leistungen beantragen?
- Fachärztinnen und Fachärzte für Chirurgie
- Fachärztinnen und Fachärzte für Orthopädie
- Fachärztinnen und Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie
- Fachärztinnen und Fachärzte für Plastische Chirurgie
Fachliche Anforderungen
- Fachärztin oder Facharzt einer der o.g. Fachrichtungen
und
- Nachweis von zehn Fortbildungspunkten auf dem Gebiet der speziellen Handchirurgie (innerhalb der letzten 12 Monate vor Antragstellung und erstmalig spätestens 12 Monate nach Erteilung der Abrechnungsgenehmigung; danach kalenderjährlich bis zum 31.12. des Jahres)
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung