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Qualitätssicherung
Gestationsdiabetes
Genehmigungspflichtig ist folgende Leistung:
- SNR 99175 Betreuung von Patientinnen mit Gestationsdiabetes
Wer kann die Leistungen beantragen?
- Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin
- Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie
- Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin
- Praktische Ärzte
- Ärztinnen und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung/Hausärztinnen und Hausärzte
Fachliche Anforderungen
- Fachärztin oder Facharzt einer der o.g. Fachrichtungen oder Ärztin/Arzt ohne Gebietsbezeichnung
und
- Nachweis über die Anerkennung als Diabetologin oder Diabetologe DDG*
oder
- Nachweis über die Subspezialisierung „Diabetologie“*
oder
- Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung „Diabetologie“*
oder
- Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung „Endokrinologie“ bzw. „Endokrinologie und Diabetologie“*
(*gilt nicht für Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie)
Apparative Voraussetzungen
- Blutdruckmessung nach nationalen und internationalen Standards
- sofort verfügbare qualitätskontrollierte Methode zur Blutzuckermessung und EKG
- Möglichkeit zur Basisdiagnostik der Polyneuropathie
Organisatorische Anforderungen
- Leitung der Praxis durch einen diabetologisch qualifizierten Arzt oder qualifizierte Ärztin
- mindestens eine Diabetes-Beraterin oder einen Diabetes-Berater DDG in Vollzeiteinstellung oder eine Diabetes-Assistentin bzw. Diabetes-Assistenten DDG in dauerhafter Beschäftigung angestellt
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung