LinkedInInstagramYoutube

Gestationsdiabetes

Genehmigungspflichtig ist folgende Leistung:

  • SNR 99175 Betreuung von Patientinnen mit Gestationsdiabetes

Hinweis: Die Überleitungsvereinbarung wurde mit Ausnahme der IKKen zum 31.12.2024 gekündigt, weshalb die SNR 99175 ab dem 01.01.2025 nur noch für Versicherte der Innungskrankenkassen (IKKen) abrechenbar ist.


Wer kann die Leistungen beantragen?
Fachliche Anforderungen
Apparative Voraussetzungen
Organisatorische Anforderungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung