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Spezialisierte Versorgung von Patienten mit HIV-Infektion/Aids-Erkrankung

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

  • 30920 EBM Zusatzpauschale für die Behandlung eines HIV-Infizierten ohne antiretrovirale Therapie
  • 30922 EBM Zuschlag für die Behandlung eines HIV-Infizierten mit antiretroviraler Therapie
  • 30924 EBM Zuschlag für die Behandlung eines Patienten mit HIV- assoziierten Erkrankungen, Aids-definierenden Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen Koinfektionen (z.B. Hepatitis B/C, Tuberkulose), ggf. mit antiretroviraler Therapie

 


  • Fachärztinnen und Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin
  • Faachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
  • Praktischer Arzt
  • Ärztin/Arzt ohne Gebietsbezeichnung
  • Facharzt einer der o.g. Fachrichtungen oder (Praktischer) Arzt

und

  • Nachweis über eine mindestens 6-monatige ganztägige oder entsprechende teilzeitliche Tätigkeit in einer ambulanten oder stationären Einrichtung zur kontinuierlichen medizinischen Betreuung von HIV-/Aids-Patienten, welche den Anforderungen nach § 3 Abs. 2 entspricht

und

  • Nachweis über die selbständige Betreuung von 25 HIV-/Aids-Patientinnen und Patienten unter Anleitung, die auch die Verordnung antiretroviraler Medikamente umfasst

und

  • Nachweis über theoretische Kenntnisse im Bereich „HIV/Aids“ durch die Erlangung von 40 Fortbildungspunkten innerhalb von drei Jahren vor Antragstellung (Hospitationen werden nicht angerechnet)
  • Vorhandensein von mindestens einem separaten Liege- und Infusionsplatz in der Praxiseinrichtung

 

  • regelmäßige Teilnahme an HIV-/Aids-spezifischen interdisziplinären Qualitätszirkeln, Fallkonferenzen und Arbeitsgruppen
  • Sicherstellung von regelmäßigen Schulungen des eigenen Praxispersonals
  • Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der zur Versorgung von HIV-/Aids-Patientinnen und  -Patienten in besonderem Maße erforderlichen Qualifikation durch die Erfüllung der in § 10 gesondert beschriebenen Voraussetzungen
  • Einhaltung der relevanten sozial- und versorgungsrechtlichen Vorschriften

 

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung 
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume