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Qualitätssicherung
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eDoku
Kurzanleitung eDoku in der Hörgeräteversorgung für Jugendliche und Erwachsene
Ausfüllanleitung Hörgeräteversorgung bei Jugendlichen und Erwachsenen
FAQ - Dokumentationsportal "eDoku" allgemein
FAQ - eDoku in der Hörgeräteversorgung Erwachsene und Jugendliche
APHAB-Fragebögen (Anlage 3)
Kontakt
030 / 31 003-242
QS-team-1@kvberlin.de
Hörgeräteversorgung Jugendliche und Erwachsene
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
- 09372/20372 EBM Pauschale für die Neuverordnung eines Hörgerätes/von Hörgeräten bei Schwerhörigkeit
- 09373/20373 EBM Zusatzpauschale für die erste Nachuntersuchung nach erfolgter Hörgeräteversorgung
- 09374/20374 EBM Zusatzpauschale für die Nachsorge(n) bei Hörgeräteversorgung
- 09375/20375 EBM Zuschlag für die Koordination des Arztes mit dem Hörgeräteakustiker
Wer kann die Leistung beantragen?
- Fachärztinnen und Fachärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie
- Fachärztinnen und Fachärzte für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
Fachliche Anforderungen
- Facharzt einer der o.g. Fachrichtungen
und
- Nachweis über die selbstständige Indikationsstellung nach Ausschluss zentraler Hörstörungen und Durchführung von mindestens 20 Hörtests zur Hörgeräteversorgung unter Anleitung eines zur Weiterbildung befugten Arztes einschließlich Validierung des Versorgungserfolges innerhalb der letzten 5 Jahre
und
- Nachweis über theoretische Kenntnisse in der Diagnostik, Therapie und Versorgung von Hörstörungen sowie Kenntnisse über die aktuelle Hörgerätetechnik in Bezug auf die audiologischen Befunde durch die Erlangung von 10 Fortbildungspunkten innerhalb von 2 Jahren vor Antragstellung
Räumliche und Apparative Voraussetzungen
- schallreduzierter Raum (Störschallpegel kleiner als 40 dB) zur Durchführung von Ton- und Sprachaudiometrien im freien Schallfeld
- Audiometer mit entsprechend vorgegebenen Referenzwerten von Hörschwellen, zugelassen gemäß den Vorgaben des Medizinproduktegesetzes und der DIN ISO 8253-1 und 8253-2
- Testverfahren zur Überprüfung des Hörhilfenversorgungs-Ergebnisses, gemäß den Vorgaben der Hilfsmittel-Richtlinie (DIN ISO 8253-3)
- binokulares Ohrmikroskop
- Möglichkeit zur Impedanzmessung (Tympanometrie und Stapediusreflexmessung)
- Verwendung eines gemäß den Vorgaben des Gesetzes über Medizinprodukte (MPG) zugelassenen Audiometers mit entsprechend vorgegebenen Referenzwerten von Hörschwellen und mindestens einmal jährlich durchgeführter messtechnischer Kontrolle gemäß § 11 der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreibV) durch einen zugelassenen Wartungsdienst entsprechend der MPBetreibV (Der Vertragsarzt hat der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung die Bestätigung über die Durchführung der Wartung mit der nach dem Wartungsdienst erfolgenden Quartalsabrechnung beizulegen.)
Organisatorische Anforderungen
- strukturierter und regelmäßiger Austausch der an der Hörgeräteversorgung teilnehmenden Berufsgruppen mit dem Ziel der Versorgungsoptimierung
- regelmäßige Schulungen der eigenen Praxismitarbeiter zum Themenbereich der Audiometrie und der audiologischen Grundlagen
- regelmäßige Wartung der im Rahmen der Versorgung von schwerhörigen Patienten eingesetzten Untersuchungsgeräte und Instrumentarien gemäß § 4 Buchstabe b entsprechend den Vorgaben der MPBetreibV sowie deren Dokumentation in den Gerätebüchern
Weitere Anforderungen
Elektronische Dokumentation
Die ärztliche Dokumentation erfolgt gemäß Anlage 1 elektronisch und mit den Dokumentationsinhalten gemäß Anlage 2 der entsprechenden QS-Vereinbarung (Bei der ärztlichen Dokumentation ist die die Bestimmung der individuell empfundenen Hörbeeinträchtigungen des Patienten integriert - APHAB-Fragebogen [Anlage 3]).
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung(Jugendliche und Erwachsene)
Gerätenachweis (Jugendliche und Erwachsene)