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FAQ - eDoku in der Hörgeräteversorgung Kinder
Kontakt
030 / 31 003-242
QS-team-1@kvberlin.de
Hörgeräteversorgung Kinder
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
- 20338 EBM Pauschale zur Neuverordnung eines Hörgerätes/von Hörgeräten bei Schwerhörigkeit
- 20339 EBM Zusatzpauschale für die erste Nachuntersuchung nach erfolgter Hörgeräteversorgung
- 20340 EBM Zusatzpauschale für die Nachsorge(n) bei Hörgeräteversorgung
- 20377 EBM Zuschlag zu den GOPs 20339 und 20340 bei Abstimmung mit dem Hörgeräte-(Päd-)akustiker
- 20378 EBM Zuschlag zu den GOPs 20339 und 20340 für die Koordination mit pädagogischen Einrichtungen
Wer kann die Leistung beantragen?
- Fachärztinnen und Fachärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie
- Fachärztinnen und Fachärzte für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
Fachliche Anforderungen
- Facharzt einer der o.g. Fachrichtungen
und
- Nachweis über 50 elektrische Reaktionsaudiometrien (ERA) im Kindesalter, 50 Hörschwellenbestimmungen mit altersbezogenen reaktions-, verhaltens- und spielaudiometrischen Verfahren sowie 25 Kindersprachtests entsprechend dem Sprachentwicklungsalter
- Nachweis über die selbständige Indikationsstellung, Anpassung und Überprüfung von Hörgeräten einschließlich Gebrauchsschulung im Kindesalter innerhalb der letzten 5 Jahre
- Nachweis über theoretische Kenntnisse in der Diagnostik, Therapie und Versorgung von Hörstörungen insbesondere bei Kindern sowie Kenntnisse über die aktuelle Hörgerätetechnik in Bezug auf die audiologischen Befunde durch die Erlangung von 10 Fortbildungspunkten innerhalb von 2 Jahren vor Antragstellung
Räumliche und apparative Voraussetzungen
- schallreduzierter Raum (Störschallpegel kleiner als 40 dB) zur Durchführung von Ton- und Sprachaudiometrien im freien Schallfeld
- Kinderaudiometrieanlage mit einer Mindestausstattung von fünf Audiometrielautsprechern mit Störschalllautsprecher(n) entsprechend DIN EN 60645, mindestens Klasse 2 (im Halbkreis angeordnet, 0 Grad, 45 Grad, 90 Grad, Mindestausgangsleistung 90 dB) passiv sprachsimulierendes Rauschen, Mindestabstand der Lautsprecher vom Patienten 1 m, Konditionierungsleuchten für jeden Richtungslautsprecher oder Bilddarbietung rechts und links, zweikanaliges Audiometer mit schmalbandigem frequenzspezifischem Prüfgeräusch sowie mindestens einer Powerbox mit einer Ausgangsleistung von mindestens 100 dB aktiv
- zweikanalige BERA für die Untersuchung(en) mittels elektrischer Reaktionsaudiometrie
- Testmaterial für Sprachaudiometrie gemäß des Sprachentwicklungsalters entsprechend DIN ISO 8253-3
- binokulares Ohrmikroskop
- Möglichkeit zur Impedanzmessung (Tympanometrie und Stapediusreflexmessung)
- Verwendung eines gemäß den Vorgaben des Gesetzes über Medizinprodukte (MPG) zugelassenen Audiometers mit entsprechend vorgegebenen Referenzwerten von Hörschwellen und mindestens einmal jährlich durchgeführter messtechnischer Kontrolle gemäß § 11 der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreibV) durch einen zugelassenen Wartungsdienst entsprechend der MPBetreibV (Der Vertragsarzt hat der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung die Bestätigung über die Durchführung der Wartung mit der nach dem Wartungsdienst erfolgenden Quartalsabrechnung beizulegen.)
Organisatorische Anforderungen
- strukturierter und regelmäßiger Austausch der an der Hörgeräteversorgung teilnehmenden Berufsgruppen mit dem Ziel der Versorgungsoptimierung
- regelmäßige Schulungen der eigenen Praxismitarbeiter zum Themenbereich der Audiometrie und der audiologischen Grundlagen
- regelmäßige Wartung der im Rahmen der Versorgung von schwerhörigen Patienten eingesetzten Untersuchungsgeräte und Instrumentarien gemäß § 4 Buchstabe b entsprechend den Vorgaben der MPBetreibV sowie deren Dokumentation in den Gerätebüchern
Weitere Anforderungen
Elektronische Dokumentation
Die ärztliche Dokumentation erfolgt gemäß Anlage 1 elektronisch und mit den Dokumentationsinhalten gemäß Anlage 2 der entsprechenden QS-Vereinbarung.
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung (Kinder)
Gerätenachweis (Kinder)