Für Praxen > Alles für den Praxisalltag
Qualitätssicherung
Weitere Informationen
Interventionelle Radiologie
Interventionelle Radiologie im Sinne dieser Vereinbarung beinhaltet diagnostische Katheterangiographien sowie therapeutische Eingriffe am arteriellen Gefäßsystem.
- 34283 EBM Serienangiographie
- 34284 EBM Zuschlag für die selektive Darstellung hirnversorgender Gefäße
- 34285 EBM Zuschlag für die selektive Darstellung anderer als in der Gebührenordnungsdisposition 34284 genannter Gefäße
- 34286 EBM Zuschlag für die Durchführung einer interventionellen Maßnahme
- 34287 EBM Zuschlag für die Verwendung eines C-Bogens
Wer kann die Leistung beantragen?
- Fachärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte gemäß § 3 der Vereinbarung
Bitte beachten Sie: Ungeachtet dessen ist grundsätzlich die Bindung des Arztes oder der Ärztin an die Grenzen des Fachgebietes, für das er/sie zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist, zu beachten. Dies gilt unabhängig davon, dass dieses Erfordernis nicht ausdrücklich in der o.g. Qualitätssicherungsvereinbarung normiert ist.
Fachliche Anforderungen
Diagnostische Katheterangiographien
- Fachliche Anforderungen gemäß § 3 der Vereinbarung
und
- Nachweis über die selbständige Indikationsstellung, Durchführung, Befundung und Dokumentation von mindestens 500 diagnostischen Gefäßdarstellungen oder therapeutischen Eingriffen, davon mindestens 250 kathetergestützt, unter Anleitung eines zur Weiterbildung befugten Arztes innerhalb der letzten 5 Jahre vor der Antragstellung
und
- Nachweis über eine mindestens einjährige überwiegende Tätigkeit in der angiographischen Diagnostik oder Therapie unter Anleitung
Diagnostische Katheterangiographien und therapeutische Eingriffe
- Fachärztin oder Facharzt für eine der o.g. Fachrichtungen
und
- Nachweis über die selbständige Indikationsstellung, Durchführung, Befundung und Dokumentation von mindestens 500 diagnostischen Gefäßdarstellungen oder therapeutischen Eingriffen, davon mindestens 250 kathetergestützt (mindestens 100 das Gefäß erweiternde und mindestens 25 das Gefäß verschließende Maßnahmen), unter Anleitung einer/eines zur Weiterbildung befugten Ärztin/befugten Arztes innerhalb der letzten 5 Jahre vor der Antragstellung
und
- Nachweis über eine mindestens einjährige überwiegende Tätigkeit in der angiographischen Diagnostik und Therapie unter Anleitung
Räumliche Voraussetzungen
- Eingriffsraum
- Wascheinrichtung
- Umkleidemöglichkeit für das Personal (getrennt vom Eingriffsraum)
- Flächen für die Lagerung, Entsorgung und Aufbereitung von Geräten bzw. Verbrauchsmaterial
- Umkleidebereich für Patientinnen und Patienten
- Überwachungsraum für die Nachbetreuung (bei therapeutischen Eingriffen in räumlicher Nähe zum Eingriffsraum) gemäß § 6
Apparative Voraussetzungen
- Fachspezifisches Instrumentarium mit ausreichenden Reserveinstrumenten
- Geräte zum EKG- und Blutdruckmonitoring
- Pulsoxymeter
- Geräte zur Infusions- und Schockbehandlung
- Instrumentarium zur Reanimation und Geräte zur manuellen Beatmung, Sauerstoffversorgung und Absaugung
- Notfallmedikamente zu sofortigem Zugriff und Anwendung
- Nachweis des Sachverständigenprotokolls für das genutzte Röntgengerät
- Genehmigung nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) oder Anzeigebestätigung der zuständigen Behörde nach § 19 Abs. 1 StrlSchG
Wenn keine Anzeigebestätigung der zuständigen Behörde vorliegt, erfolgt der Nachweis durch Vorlage der im Rahmen des Anzeigeverfahrens eingereichten Unterlagen bei der Kassenärztlichen Vereinigung und der Erklärung des Arztes, dass eine Untersagung des Betriebs durch die Behörde innerhalb der Frist nach § 20 StrlSchG nicht erfolgt ist. - ggf. Apparategemeinschaft
Organisatorische Voraussetzungen für die Durchführung
Bei der Durchführung ist zu gewährleisten, dass
- mindestens eine medizinische Fachkraft im Eingriffsraum anwesend ist
und
- eine weitere medizinische Fachkraft unmittelbar zur Verfügung steht
und
- ein weiterer Arzt oder eine weitere Ärztin mit Erfahrungen in der Notfallmedizin in der Einrichtung zur Verfügung steht.
Bei der Durchführung von therapeutischen Eingriffen am Gefäßsystem ist zusätzlich zu gewährleisten, dass
- ab dem Zeitpunkt der Feststellung des Erfordernisses eines chirurgischen Eingriffs die Patientinnen und Patienten je nach Art und Schwere des Eingriffs innerhalb von höchstens zwei Stunden in eine stationäre Einrichtung zur gefäßchirurgischen Versorgung transportiert und dort versorgt werden können
und
- schriftliche Absprachen mit der stationären Einrichtung zur Übernahme dieser Patientinnen und Patienten bestehen.
Organisatorische Voraussetzungen für die Nachbetreuung
Während der Nachbetreuung ist zu gewährleisten, dass
- mindestens eine medizinische Fachkraft in der Einrichtung anwesend ist
und
- eine Ärztin/ein Arzt mit spezifischen Kenntnissen und Erfahrungen in der Nachbetreuung zur unmittelbaren Hilfestellung in der Einrichtung zur Verfügung steht.
Nach der Durchführung einer diagnostischen Katheterangiographie am Gefäßsystem ist je nach Art und Schwere des Eingriffs zu gewährleisten, dass der Patient oder die Patientin in der Regel vier Stunden betreut und beobachtet wird.
Nach der Durchführung eines therapeutischen Eingriffs am Gefäßsystem ist je nach Art und Schwere des Eingriffs zu gewährleisten, dass der Patient oder die Patientin in der Regel sechs Stunden betreut und beobachtet wird.
Während der ersten 24 Stunden nach einer diagnostischen Katheterangiographie oder eines therapeutischen Eingriffs am Gefäßsystem muss sichergestellt sein, dass ein Arzt oder eine Ärztin, der/die über eine Genehmigung nach § 2 verfügt, telefonisch für die Patientinnen und Patienten zur Verfügung steht.
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Bestätigung Apparategemeinschaft
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume
Einverständniserklärung Ärztekammerinformationen